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Rechtsgrundlagen

Die Grundsätze der Integration sind auf Bundesebene im Ausländergesetz (AuG) enthalten.
In der Verordnung über die Integraton von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) sind die Bestimmungen des Ausländergesetzes näher ausgeführt.
Die städtischen Rechtsgrundlagen sind hier (noch) nicht aufgeführt.

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