Gewinnversprechen
Betrüger sind nicht nur Online unterwegs
Neben den vielen E-Mails mit Gewinnversprechen gibt es auch Abzocker, die auf dem herkömmlichen Weg unterwegs sind. Vermehrt gelangen Schreiben von diversen Gewinnanbietern auch auf dem Postweg in die Haushalte. Oft sind die Empfänger ältere Personen.
"Expressbestätigung", "Geldfreigabehinweis", "Gewinnerkontaktkomitee". So lauten einige der phantasievollen Titel der vermeintlichen Gewinnbenachrichtigungen. Auf mehreren Seiten wird erklärt, dass man, wenn man die fünf Stufen der Gewinnerreichung durchlaufe, 100% garantiert die Möglichkeit habe, einen Anteil von bis zu 112 Millionen Dollar zu erhalten. Um diese unglaublich grosse Summe zu erhalten, müsse man nur noch 50 Dollar für die Freigabepapiere bezahlen. Am besten sollte man diesen Betrag noch heute einzahlen und schon bald habe man das Geld auf dem Konto. Die Überweisung solle man mittels Kreditkarte vornehmen.
Spätestens jetzt sollten Sie misstrauisch werden
Heinz B.* bekommt täglich mehrere solche Briefe. Meist stammen sie aus Australien, die Flut will nicht abreissen. Heinz B. lässt sich zum Glück nicht täuschen und hat früh erkannt, dass es sich bei diesen Gewinnschreiben nur um Abzocke handeln kann. Beim genauen durchlesen ist ihm aufgefallen, dass man, auch wenn man die Gebühr bezahlt, lediglich für den Gewinn "nominiert" oder "positiv" ernannt wird. Mittlerweile landen diese Briefe bei ihm direkt im Altpapier.
Ein Problem kann es aber werden, wenn solche Schreiben an Personen gelangen, die an die Gewinne glauben und die Kosten für die Freigabepapiere bezahlen. Nach Bezahlen der Gebühr hört man in der Regel nichts mehr. Vielmehr wird man mit neuen Gewinnschreiben eingedeckt. Da die geforderten Beträge in der Regel Fr. 300.- nicht übersteigen, werden die Behörden meist nicht aktiv. Insbesondere dann nicht, wenn die Betrüger vom Ausland her agieren.
* Name geändert
Was kann ich dagegen tun?
Es gibt die Möglichkeit, bei der Allianz der Schweizer Konsumentenschutz-Organisationen unlautere Geschäftspraktiken über ein Online-Formular zu melden.
Betrachten die Konsumentenschutz-Organisationen die gemeldeten Praktiken als unlauter, werden sie bei einer gewissen Anzahl eingegangener Meldungen entweder eine Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft einreichen oder die Beschwerden ans Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) weiterleiten. Dieses hat die Interventionskompetenz, da Gewinnversprechen, welche die Auszahlung des Gewinns von einem Kauf oder einer anderen Handlung abhängig machen, in der Schweiz seit 2012 verboten sind.
Mit folgenden Tipps schützen Sie sich vor dieser Masche
- Vorsicht bei Briefen mit garantierten Gewinnversprechen.
- Lesen Sie die Schreiben aufmerksam durch. Sie erkennen dann, dass in der Regel von einer 100% Gewinnmöglichkeit und nicht von einem realen Gewinn gesprochen wird.
- Leisten Sie keine Vorauszahlung für Freigabepapiere oder Notariatskosten
- Informieren Sie Angehörige und Bekannte über diese Masche.
- Reagieren Sie nicht auf diese Schreiben, sonst erhalten Sie noch viel mehr davon.
- Kurz: Solche Schreiben gehören direkt ins Altpapier