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Kommunaler Richtplan

stadt-zuerich.ch/kommunaler-richtplan

Der kommunale Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen setzt dort an, wo die Themen des regionalen Richtplans auf der Gemeindeebene konkretisiert und ergänzt werden sollen. Er zeigt auf, wie die Anforderungen an eine qualitätsvolle räumliche Entwicklung vor dem Hintergrund des anhaltenden Bevölkerungswachstums erfüllt werden können.

Anhaltendes Wachstum

Kräne im Abendrot

Zürich wächst. Bis 2040 könnten Szenarien zufolge etwa 520‘000 Personen innerhalb der Stadtgrenzen wohnen, und auch die Zahl der Arbeitsplätze würde entsprechend zunehmen. Die Stadt Zürich versteht dieses Wachstum als Rahmenbedingung und Chance.

Auch wenn mit der gültigen Bau- und Zonenordnung umfangreiche Reserven vorliegen, ist es erforderlich, mit zusätzlichen Massnahmen dem Bevölkerungswachstum Rechnung zu tragen. Die Bauzonen in der Stadt Zürich werden auch in Zukunft nicht erweitert werden. Der Bedarf an Flächen für Wohn- und Arbeitsraum sowie für Nutzungen im öffentlichen Interesse muss also mit einer baulichen Verdichtung nach innen im Bestand stattfinden. Für diesen Prozess braucht es die Koordination und Abwägung vielfältiger Ansprüche an das knappe Gut «Fläche». Der kommunale Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen schafft dafür behördenverbindlich die richtigen Bedingungen.

Am 10. April 2021 hat der Gemeinderat den kommunalen Richtplan festgesetzt (GR Nr. 2019/437). Nach einer Volksabstimmung und der Genehmigung durch die Baudirektion am 13.06.2022 erfolgte die Publikation der Rechtskraft per 14.09.2022.

Handlungsfelder und Strategien

Die Stadt wächst: Mit der erstmaligen Erarbeitung des kommunalen Richtplans Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen konkretisiert die Stadt Zürich, welche Gebiete für die qualitätsvolle bauliche Verdichtung geeignet sind. Zudem werden Flächen bezeichnet für die Versorgung mit öffentlichen Freiräumen sowie für kommunale öffentliche Bauten und Anlagen – etwa für die Volksschule oder für Sportnutzungen.

Leistung des kommunalen Richtplans

Mit der erstmaligen Erarbeitung des kommunalen Richtplans Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen konkretisiert die Stadt Zürich, welche Gebiete für die qualitätsvolle bauliche Verdichtung geeignet sind. Zudem werden Flächen bezeichnet für die Versorgung mit öffentlichen Freiräumen sowie für kommunale öffentliche Bauten und Anlagen – etwa für die Volksschule oder für Sportnutzungen.

Der kommunale Richtplan ist aber auch ein wichtiges Koordinationsinstrument: Er zeigt auf, wie die bauliche Dichte mit dem Verkehr und dem Angebot an erneuerbarer Energie abgestimmt werden muss. Zudem macht er Vorgaben für weitere räumliche Aspekte einer umwelt- und sozialverträglichen Stadtentwicklung.

Der Planungshorizont für den kommunalen Richtplan beträgt 20–25 Jahre. Das Referenzjahr für die planerische Ausrichtung ist 2015.

Kontaktperson

Für allgemeine Fragen oder Nachrichten zum kommunalen Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen benutzen Sie bitte das unten stehende Kontaktformular.
 
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