Teilrevision Freiraumentwicklung
Stand: öffentliche Auflage (vom 28. August 2024 bis 28. Oktober 2024)
Die Rahmenbedingungen für das Bauen am Zürichseeufer haben sich in den letzten Jahren entscheidend verändert. Der regionale Richtplan wird deshalb teilrevidiert. Grundlage dafür bilden erstens der § 67 a des Planungs- und Baugesetzes (PBG), welcher die Gemeinden dazu verpflichtet, für die Bauzonen im Uferbereich von Seen ergänzende Festlegungen zu Bauten, Anlagen und Umschwung nach den Vorgaben der Richtplanung zu treffen. Zweitens werden für das Teilgebiet von der Werft der Zürichsee Schifffahrtsgesellschaft (ZSG) bis zur Roten Fabrik im regionalen Richtplan weitere Inhalte gebietsbezogen angepasst, basierend auf dem Masterplan «Seeufer Wollishofen». Dem Stufenbau der Planung folgend, präzisiert die Stadt die Vorgabe für den Freiraumbedarf aus dem regionalen Richtplan mit der vorliegenden Teilrevision des kommunalen Richtplans Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen.