Informationen für Betroffene
Palliative Care geht auf den Menschen mit all seinen Bedürfnissen ein. Die Wünsche der Patient*innen stehen im Zentrum.
Video: Palliative Care in der Stadt Zürich
Was ist Palliative Care?
Palliative Care umfasst Angebote für unheilbar kranke Menschen, unabhängig vom Alter oder der Diagnose, und deren Angehörige und Bezugspersonen. Zu den Erkrankungen gehören beispielsweise:
- Krebs
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Lungenkrankheiten (COPD)
- neurologische Erkrankungen (Bsp. Multiple Sklerose, Parkinson)
- Autoimmunerkrankungen
Palliative Care kann über die gesamte Dauer einer unheilbaren Krankheit eingesetzt werden. Es gibt keinen klaren Zeitpunkt, wann eine heilende (kurative) und wann eine lindernde (palliative) Behandlung stattfindet. Die zwei Behandlungsarten können sich zeitlich auch überschneiden.
Palliative-Care-Behandlungen können zu Hause, ambulant oder auch stationär erfolgen.
Das Wort «kurativ» bedeutet heilend. Von einer kurativen Behandlung spricht man, wenn dadurch eine Krankheit ganz oder teilweise geheilt wird. Kurative Behandlung und Palliative Care schliessen sich nicht aus, sondern können gleichzeitig erfolgen.
Palliative Care ist mehr als Betreuung und Begleitung in der letzten Lebensphase. Die Early (frühe) Palliative Care beginnt bereits bei der Diagnose einer unheilbaren Krankheit. Insbesondere wenn die Palliative Care frühzeitig eingesetzt wird, kann sie Patient*innen beim Leben mit der Krankheit unterstützen sowie Selbstbestimmung und Lebensqualität ermöglichen.
Die Leistungen der allgemeinen Palliative Care werden im ambulanten und stationären Bereich der Grundversorgung erbracht. Dabei stehen vorausschauendes Planen und die Linderung von Krankheitssymptomen im Vordergrund.
Die spezialisierte Palliative Care behandelt und begleitet Patient*innen bei komplexen Symptomen und in instabilen Situationen, die spezialisierte Palliative-Care-Kompetenzen verlangen. Die spezialisierte Palliative Care kann von der allgemeinen Palliative Care beratend und unterstützend beigezogen werden.
Die allgemeine und die spezialisierte Palliative Care unterscheiden sich im Auftrag und in den Kompetenzen der Anbieter, wobei es auch Überschneidungen geben kann.
Von Domizilbehandlung spricht man, wenn die Fachkräfte ihre Leistung bei der Patientin/beim Patienten zu Hause erbringen. Die ambulante Behandlung erfolgt punktuell und ausserhalb des eigenen Zuhauses. Die stationäre Behandlung erfolgt in einer Institution (z. B. Spital) und der*die Patient*in übernachtet auch dort.
Kompetenzen aus verschiedenen Fachbereichen
Für die Behandlungen zu Hause, im ambulanten wie auch im stationären Bereich der Gesundheitsversorgung werden je nach Bedarf Fachkräfte aus verschiedenen Fachbereichen beigezogen:
- Physiotherapie
- Ergotherapie
- Ernährungsberatung
- Psychologie
- Seelsorge
- Sozialdienst
Es ist Aufgabe der Palliative Care, die verschiedenen Fachkräfte so zu koordinieren, dass eine optimale Betreuung gewährleistet ist.
Im Weiteren – bei fortgeschrittener Krankheit und zunehmender Komplexität – gibt es auch Palliativstationen in Akutspitälern oder Pflegeheimen sowie Palliativkliniken.
Informationen zu Palliative Care in den städtischen Pflegezentren
Betreuung zu Hause
Ziel der Palliative Care ist u. a. auch, dass Personen mit unheilbaren Krankheiten, sofern gewünscht, möglichst lange selbstbestimmt in ihrem Zuhause leben können. Die Spitex oder private Betreuungsdienste unterstützen die Patient*innen und entlasten ihre Angehörigen durch Domizil-Behandlungen.
Für medizinische Notfallsituationen zu Hause ist es ratsam, vorgängig einen entsprechenden Notfallplan festzulegen.
Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag und Notfallplan
Patientenverfügung
Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung zu medizinischen Massnahmen. Sie wird vorsorglich erstellt und tritt dann in Kraft, wenn Entscheidungen nicht mehr selber getroffen und mitgeteilt werden können. Weitere Informationen und Vorlagen finden sich auf der Website der FMH.
Vorsorgeauftrag
Ein Vorsorgeauftrag legt bei einer eintretenden Urteilsunfähigkeit fest, wer die Vertretung der handlungsunfähigen Person bei persönlichen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten übernimmt. Der Vorsorgeauftrag ist ebenfalls eine schriftliche Willenserklärung. Weitere Informationen finden Sie im FAQ.
Notfallplan
Ein Notfallplan dient in medizinischen Krisen als Leitfaden. Er hilft, absehbare Komplikationen mit der*dem Patient*in sowie deren Angehörigen zu besprechen und entsprechende Massnahmen festzulegen. Der Notfallplan wird bei der*dem Patient*in in einer Notfallbox, zusammen mit den Medikamenten aufbewahrt. Weitere Informationen finden Sie unter Schnelle Hilfe & Notfall.
Finanzierung
Die Leistungen aus der Palliative Care werden grundsätzlich über die obligatorische Krankenversicherung und vom Kanton oder der Wohngemeinde finanziert, teils ergänzt durch Zusatzversicherungen. Allerdings sind je nach Art der Leistungen und je nach Versicherung nicht alle Kosten gedeckt. Informationen zur Kostenübernahme sollten frühzeitig mit der Krankenkasse geklärt werden.