Global Navigation

Informationen für Fachpersonen

Die Zusammenarbeit verschiedener Disziplinen ist ein zentraler Aspekt der Palliative Care. Diverse Organisationen und Institutionen bieten ein breites Angebot zu unterschiedlichen Themen der Palliative Care für Fachpersonen und Freiwillige an.

Illustration

Aktuell

Multidisziplinarität und Schnittstellenmanagement

Die Zusammenarbeit verschiedener Disziplinen ist ein zentraler Aspekt der Palliative Care. Ansätze und Methoden verschiedener Berufe und Fachrichtungen werden eingesetzt, um eine bestmögliche medizinische Versorgung, Pflege und Betreuung bieten zu können. Eine gelungene Zusammenarbeit basiert auf einem gemeinsamen Verständnis von Palliative Care, einer offenen und interessierten Haltung gegenüber anderen Berufsgruppen und einer koordinierten Kommunikation und Zusammenarbeit. Die Organisation der multiprofessionellen Zusammenarbeit ist abhängig vom Kontext, in welchem sie stattfindet. Je nach Situation ist es wichtig, diesbezüglich vorgängig Klarheit zu schaffen.

Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag, ACP und Notfallplan

Patientenverfügung

In einer schriftlichen Patientenverfügung wird festgehalten, welche Massnahmen im Falle einer Krankheit oder einem Unfall ergriffen oder unterlassen werden sollen, wenn die Person selber nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. Die Patientenverfügung regelt die Situationen am Lebensende.

Vorsorgeauftrag

Der Vorsorgeauftrag ist eine schriftliche Willenserklärung, die sich auf persönliche, finanzielle und rechtliche Angelegenheiten bezieht. Er tritt in Kraft, wenn eine Person im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. 

ACP (Advance Care Planning)

Die gesundheitliche Vorausplanung nach ACP dient dazu, die persönlichen Werte und Wünsche einer*eines Patient*in in Bezug auf Krankheit und Sterben, für den Fall von Urteilsunfähigkeit, schriftlich festzuhalten. Die Urteilsunfähigkeit kann im Rahmen einer akuten Notfallsituation auftreten, länger dauernd oder dauerhaft sein. Die ACP ist differenzierter und detaillierter als die Patientenverfügung. Patientenverfügung und ACP werden häufig vorausplanend erstellt und beziehen sich nicht zwingend auf eine konkrete Krankheitssituation.

Notfallplan

Der Notfallplan regelt das Vorgehen im Falle einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes oder in einer Notfallsituation und bezieht sich auf eine konkrete Erkrankung. Ein Notfallplan hilft, absehbare Komplikationen mit der*dem Patient*in sowie deren Angehörigen zu besprechen und entsprechende Massnahmen festzulegen. Der Notfallplan soll in einer Notfallbox zusammen mit den Medikamenten bei der*dem Patient*in aufbewahrt werden.

Anmerkungen:

  • Im Erwachsenenschutzrecht ist festgelegt, dass Patientenverfügungen rechtlich verbindlich sind. Wenn der Patientenwille nicht bekannt oder eindeutig ist, dürfen Ärzt*innen in Notfallsituationen nach bestem ärztlichem Ermessen über medizinische Massnahmen entscheiden.
  • Ob Patientenverfügung oder ACP: Patient*innen sollen beim Erstellen Unterstützung von Fachpersonen erhalten, die über medizinische, rechtliche und ethische Aspekte gut informiert sind. Der Prozess der individuellen Auseinandersetzung soll im Rahmen von einem Gespräch professionell begleitet werden.
  • Die Beratungen durch Fachpersonen sind kostenpflichtig. Es empfiehlt sich, vorgängig abzuklären, wer die Kosten trägt.

Weitere Informationen