Lärmvorsorge beim Planen und Bauen
Die geplante Verdichtung führt zu mehr Wohn-, Arbeits-, Freizeitangeboten auf kleinem Raum. Gleichzeitig soll die Lärmbelastung nicht zunehmen. Es braucht auch ruhige Aussenräume. Eine Abstimmung der Siedlungs- und Nutzungsplanung über alle Planungsebenen bis hin zum Bauprojekt mit dem Lärmschutz ist notwendig.
Die Förderung von Ruhe und Aufenthaltsqualität ist zentraler Bestandteil einer qualitätsvollen Innenentwicklung. Die Stadt Zürich setzt sich dafür ein, dass ausreichend ruhige öffentliche Erholungsräume erhalten bleiben oder neu geschaffen werden.
Wird die Lärmsituation bei Planungsprozessen und Bauprojekten frühzeitig und umfassend berücksichtigt, spart dies Kosten und führt zu zufriedenstellenden Lösungen für alle Beteiligten. Der Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich (UGZ) überprüft die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen zum Lärmschutz und ist Ihr Ansprechpartner in der Planungsphase und im Baubewilligungsverfahren. Gleichzeitig bildet die Strassenlärmsanierung eine wichtige Grundlage für eine qualitätsvolle Siedlungsentwicklung an verkehrsreichen Strassen.