Einzahlungsscheine für natürliche Personen
Hinweis für die Bestellung von leeren Einzahlungsscheinen
Bei Zahlungen im E-Banking
Mit der provisorischen Rechnung für die Staats- und Gemeindesteuern (Zahlungsempfehlung) erhalten Sie einen leeren Einzahlungsschein für das entsprechende Steuerjahr.
Mit den aufgedruckten Angaben können Sie im E-Banking oder in der Banking-App mehrmals Zahlungen für diese Steuerperiode tätigen. Die Bestellung von weiteren leeren Einzahlungsscheinen ist nicht notwendig.
Bestellung für andere Steuerperioden anstelle des aktuellen Steuerjahrs 2024
Über das untenstehende Formular werden leere Einzahlungsscheine für die Steuerperiode 2024 bestellt.
- Werden Einzahlungsscheine für andere Steuerperioden benötigt, muss dies im Feld «Nachricht» vermerkt werden.
- Einzahlungsscheine für Akontozahlungen können nur für provisorische Steuern bestellt werden.
- Wenn das Formular korrekt ausgefüllt und abgesandt wird, erscheint eine Bestätigungsseite.
- Daten welche unverschlüsselt via E-Mail über das Internet gesendet werden, sind ungesichert. Es ist nicht ausgeschlossen, dass übermittelte Daten von unbefugten Dritten gelesen oder verändert werden.
Online-Service «Steuern verwalten» – rund um die Uhr.
Bei fehlenden Kontoinformationen für Zahlungen ans Steueramt: jetzt registrieren!
Mit der Registrierung bei unserem Online-Service «Steuern verwalten» können Sie die Zahlungsinformationen für Überweisungen der Staats- und Gemeindesteuern jederzeit einholen.
Zudem stehen Ihnen unter anderem folgende Funktionen zur Verfügung:
- Überblick über den Stand Ihrer Steuern der vergangenen zehn Steuerjahre
- Ihre Dokumente wie Steuerrechnungen, aktuelle Kontoauszüge, Auflageschreiben, usw. herunterladen
- Ratenzahlungen beantragen und Ihre geleisteten Zahlungen einsehen
- Ihren mutmasslichen Steuerbetrag berechnen
- Erinnerungs-Mitteilung vor Ablauf von diversen Fristen erhalten