Die Quellensteuer ist eine Steuer, die nicht von der steuerpflichtigen Person selbst entrichtet wird, sondern direkt vom Arbeitgeber, Veranstalter, Versicherer oder Anderen. Die Quellensteuer wird vor der Auszahlung des geschuldeten Betrags in Abzug gebracht und dem Gemeinwesen abgeliefert.
Im Kanton Zürich unterliegen zwei Personengruppen der Quellenbesteuerung:
- ausländische Arbeitnehmende
- Personen mit Wohnsitz im Ausland
Quellensteuerpflichtig sind folgende Personen gemäss der kantonalen Verordnung über die Quellensteuer für ausländische Arbeitnehmer vom 21. Oktober 2020 (QVO I):
- Ausländische Arbeitnehmende mit Wohnsitz in der Schweiz, die weder die Niederlassungsbewilligung C besitzen noch mit Personen verheiratet sind, die die Niederlassungsbewilligung C oder das Schweizer Bürgerrecht haben;
- Arbeitnehmende mit Wohnsitz im Ausland, die als Grenzgänger*in beziehungsweise Wochenaufenthalter*in in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die im internationalen Verkehr bei einer schweizerischen Unternehmung angestellt sind.
Formulare, Merkblätter und rechtliche Grundlagen finden Sie auf der Webseite des Kantonalen Steueramts Zürich.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine quellensteuerpflichtige Person dem Verfahren der nachträglichen ordentlichen Veranlagung unterstehen. Weitere Informationen finden Sie beim Thema Lebenssituationen der Natürlichen Personen.
Quellensteuerpflichtig sind folgende Personen gemäss kantonaler Verordnung über die Quellensteuer für natürliche und juristische Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz vom 21. Oktober 2020 (QVO II), wenn sie:
- als Künstler*in, Sportler*in oder Referent*in eine Gage aus einer Veranstaltung in der Schweiz erhalten
- als Mitglied der Verwaltung oder der Geschäftsführung einer juristischen Person mit Sitz in der Schweiz ein Verwaltungsratshonorar, Sitzungsgelder oder Tantiemen beziehen
- Renten oder Kapitalleistungen von Vorsorgeeinrichtungen mit Sitz in der Schweiz erhalten
- Zinsen erhalten, die durch Liegenschaften in der Schweiz grundpfandrechtlich gesichert sind.
Formulare, Merkblätter und rechtliche Grundlagen finden Sie auf der Webseite des Kantonalen Steueramts Zürich.
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