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Bewilligungsverfahren für künstlerische Installationen

Für die Platzierung einer Kunstinstallation oder für eine künstlerische Aktivität von maximal drei Monaten gibt es ein vereinfachtes Gesuchsverfahren. Für Vorhaben über einen längeren Zeitraum gelten je nach Projekt andere Richtlinien und Verfahren.

Temporäre Kunstprojekte bis zu drei Monaten

Das Gesuch für eine temporäre künstlerische Installation ist zur Bewilligung bei der Stadtpolizei, Büro für Veranstaltungen einzureichen. Dieses gelangt erstinstanzlich an die Fachstelle KiöR zur Stellungnahme. Die künstlerische und inhaltliche Beurteilung erfolgt gemäss Beurteilungskriterien. In Einzelfällen und je nach Ausmass des Vorhabens werden die Gesuche mit dem Vorsitz oder der gesamten Kommission KiöR diskutiert. Kunstprojekte, bei denen eine grössere Reaktion der Öffentlichkeit zu erwarten ist, oder die politisch sensibel sind, können auch in weiteren Gremien beurteilt werden. Die Empfehlung der Fachstelle KiöR ist jedoch in allen Fällen bindend. Anschliessend wird durch das Büro für Veranstaltungen ein Vernehmlassungsverfahren bei den betroffenen Amtsstellen zur Prüfung der Machbarkeit (Sicherheit / Verkehr / örtliche Verfügbarkeit / zeitliche Aspekte etc.) durchgeführt. Das Büro für Veranstaltungen ist nur für Kunstprojekte bis zu drei Monaten zuständig.

Längerfristige Kunstprojekte ab drei Monaten

Das Bewilligungsverfahren für längerfristige Installationen oder Präsentationen von Kunstwerken auf öffentlichem Grund ist anspruchsvoll und bedingt je nach Vorhaben andere Voraussetzungen und Prozesse (Konzession, Baubewilligung etc.).

Die Fachstelle KiöR ist hierbei als erste Instanz zu involvieren. Sie berät und begleitet die Stadt im Falle von Kunstprojekten, die den öffentlichen Raum länger beanspruchen und vermittelt zwischen den einzubeziehenden Abteilungen. 

Beurteilungskriterien KiöR

Der Kriterienkatalog dient der Qualitätsbeurteilung im Umgang mit Kunst im öffentlichen Raum, sowohl für die Prüfung von temporären und längerfristigen Kunstprojekten als auch von bestehenden Kunstwerken oder Umplatzierungen.

Künstlerische Qualität:

  • ausstellungsbiografischer Hintergrund (Curriculum Vitae): künstlerische Ausbildung; und/oder Ausstellungen in anerkannten Kunstinstitutionen oder etablierten Kunsträumen; und/oder Projekte für Kunst und Bau oder Kunst im öffentlichen Raum; und/oder Auszeichnungen, Preise, Stipendien, Werkbeiträge oder Vergleichbares
  • Arbeitsweisen stehen in Verbindung mit zeitgenössischen künstlerischen und kuratorischen Diskursen
  • gesellschaftliche Bezüge und Themen
  • Kontinuität innerhalb des eigenen künstlerischen Handelns
  • innovative Aspekte und Originalität
  • gestalterische und formale Qualität
  • Stringenz und Konsequenz in Konzept und Ausführung
  • reflektierter Einsatz der künstlerischen Mittel (medienimmanente Kriterien)

Bedeutung / Kontext:

  • ortsbezogene Notwendigkeit und Bedeutung
  • lokaler / nationaler / internationaler Stellenwert
  • kontextuelle Bezüge, z.B. institutionelle Partner*innen (nicht-kommerzielle Kooperationen und Vernetzungen)
  • Beitrag zur Entwicklung und Teilhabe der Bevölkerung am Stadtleben
  • für unterschiedliche Adressaten zugänglich
  • Umfang der Arbeit

Weitere Anforderungen:

  • gute Materialbeschaffenheit, Widerstandsfähigkeit (Alterung)
  • Nachhaltigkeit und Klimaziel Netto-Null (z.B. Wertbeständigkeit oder Wieder-/Weiterverwendbarkeit von Konstruktionen und Materialien, Energieverbrauch, Unterhalt- und Betriebskosten, etc.)
  • allgemeine Sicherheit
  • Verträglichkeit mit anderen Veranstaltungen oder Bauprojekten am selben Ort oder in der Nähe
  • exogene Einflüsse auf die Kunst (Beschädigungen durch Wettereinflüsse oder Gefährdung aufgrund stark frequentierter Orte)
  • endogene Einflüsse der Kunst (Gefährdung durch die Kunst wie beispielsweise nicht erfüllbare Sicherheitsmassnahmen bei einer Installation)

Für ältere Werke gelten zusätzlich folgende Kriterien:

  • künstlerische Qualität des Werks in Bezug auf Gegenwart, Entstehungszeit und Gesamtwerk der Kunstschaffenden
  • Beziehung zwischen Kunst und Kontext («site specificity»), auch in Bezug auf Gegenwart und aus historischer Perspektive
  • konservatorischer Zustand / Restaurationskosten
  • Verhältnis zu anderen Werken Kunstschaffender in Zürich und zu Werken anderer Kunstschaffender aus derselben Epoche
  • Entstehungsgeschichte des Werks und Angaben zur Geschichte, die der ursprünglichen Standortwahl zu Grunde liegt
  • bei Standortwechsel: kontextueller Gewinn durch neuen Standort
  • Rezeption der Kunst (spezifische historische Bedeutung: auch «unzeitgemässe» Kunst kann von grosser Bedeutung für eine Stadt sein, wenn sie z.B. als Wahrzeichen und identitätsstiftend gewirkt hat

Bei der Beurteilung von grösseren Kunstprojekten gilt zudem:

  • angemessene Beteiligung der hiesigen Kunstszene
  • Kunstschaffende und Beteiligte unterscheiden und ergänzen sich nach Alter, Geschlecht und Hintergrund

Ausschlusskriterien:

  • Wanderausstellungen
  • kommerzielle Bestrebungen
  • Vorhaben für Werbe- und Marketingzwecke sowie Öffentlichkeitsarbeit aller Art
  • Projekte und Vorhaben aus dem Bereich Design, Szenographie u.ä. ohne künstlerische Dimension

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