Schulisches Standortgespräch (SSG)
Das «Schulische Standortgespräch» findet mindestens einmal im Jahr statt. Wenn sich in der Situation eines Schülers / einer Schülerin im Laufe des Jahres markante Veränderungen ergeben, sind weitere Standortgespräche im Laufe des Jahres angezeigt. Initiiert kann das von allen Beteiligten werden.
Organisiert und geleitet wird es von der Lehrperson, die die Förderplanung verantwortet. Teilnehmende sind obligatorisch die Eltern und die Lehrperson, die die Förderplanung verantwortet. Je nach Situation nehmen die betroffenen Schülerinnen / Schüler sowie weitere Fachpersonen aus dem Schulteam teil.
Aufgabe des SSG ist es, die Situation des Schülers / der Schülerin zu reflektieren und die Schwerpunkte / Leitlinien für die Förderplanung zu definieren.
Ziele des SSG sind:
- Festlegen der Förderschwerpunkte für die nächste Förderphase
- Festlegen von Massnahmen (Weiterführung der Sonderschulung, Durchführung von therapeutischen Massnahmen, Bewältigung des Schulweges etc.)
Ablauf des SSG: Alle Beteiligten bereiten sich mit den SSG-Formularen, mit denen die persönliche Situation des Schülers / der Schülerin eingeschätzt wird, auf das Gespräch vor. Im Rahmen des Gesprächs werden diese Einschätzungen verglichen. Dann wird auf die Periode seit dem letzten SSG zurückgeschaut und schliesslich wird die zukünftige Richtung der gemeinsamen Erziehungs- und Förderarbeit diskutiert.
In Einzelfällen kann im Einverständnis mit allen Beteiligten von diesem Vorgehen abgewichen werden.
Weitere Informationen sowie weitere Unterlagen zum SSG finden sich auf der Webseite des Volksschulamts (VSA).