Schulergänzende Angebote
Die Sonderschulung ist als Tagesschule konzipiert, mit Öffnungszeiten von 8.00–16.00 Uhr, bzw. am Mittwoch bis 12.00 Uhr.
In der Stadt Zürich hat jedes Kind mit Bedarf Anrecht auf eine Betreuung über die Schulzeiten hinaus, von Montag bis Freitag von 07.00–18.00 Uhr, und dies auch an schulfreien Tagen und in den Schulferien. Die familienergänzende Betreuung ist freiwillig und entgeltlich. Die Eltern bezahlen für die Betreuung ihrer Kinder einen Beitrag, der aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse berechnet wird.
Daher führt die Heilpädagogische Schule der Stadt Zürich analog zu allen Schulen in der Stadt, Angebote zur schulergänzenden Betreuung.
Schülerinnen und Schüler der Heilpädagogischen Schule können je nach Situation Angebote der Regelschule in der Stadt nutzen oder im Rahmen von besonderen Angeboten der Heilpädagogischen Schule betreut werden. Über Ort und Form der Betreuung entscheidet die zuständige Kreisschulpflege.
Die Heilpädagogische Schule der Stadt Zürich führt je nach Bedarf folgende schulergänzenden Betreuungsangebote:
- Betreuungsangebote während der Schulwochen:
- Morgenhort: 07.00–08.00 Uhr mit Morgentisch
- Abendhort: 16.00–18.00 Uhr
- Mittwochhort: 12.00–18.00 Uhr
- Ferienhort: In allen Schulferien, mit Ausnahme an gesetzlichen Feiertagen, 8.00–18.00 Uhr
Daneben vermittelt die Heilpädagogische Schule nach Bedarf auch Angebote von Drittanbietern:
- Insieme / Freizeitklub: Sport- und Freizeitangebote am Mittwochnachmittag sowie Lager während den Schulferien
- Schulinternat Rosenhügel, Urnäsch: Entlastungsaufenthalte während den Schulferien
Informationen zur Betreuung im Rahmen der Separierten Sonderschulung finden Sie im entsprechenden Register.