Hilfsmittel für Unternehmen
Entlöhnt ein Unternehmen Frauen und Männer für die gleiche oder eine gleichwertige Arbeit nicht gleich, steckt nicht zwingend böser Wille dahinter. Es kann auch sein, dass sich das Unternehmen dieser Ungleichbehandlung gar nicht bewusst ist.
Überprüfen Sie Ihre Lohnpolitik
Heute gibt es Instrumente, um Lohnungleichheiten im Betrieb aufzudecken und zu beheben. Nachfolgend sind die gängigsten Varianten aufgelistet:
Der Lohngleichheitstest «Logib»
Ob die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau eingehalten wird, können Arbeitgebende mit einer einfachen Standortbestimmung ihrer Lohnpolitik selbst überprüfen. Die Software dazu heisst «Logib». «Logib», das Lohngleichheitsinstrument des Bundes, ist ein einfacher, zuverlässiger und kostenloser Selbsttest. Er existiert in zwei verschiedenen Varianten: Modul 1 eignet sich für Arbeitgebende ab 50 Mitarbeitenden. Modul 2 ist auf kleinere Unternehmen und Organisationen mit weniger als 50 Mitarbeitenden zugeschnitten.
Die Nutzung von «Logib» ist anonym, und es findet kein Datenaustausch mit dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG oder anderen Stellen statt. «Logib» liefert rasch ein erstes Bild über die aktuelle Situation. Wer nicht erklärbare Lohnunterschiede feststellt, macht mit Vorteil vertiefte Analysen. Allenfalls sind Anpassungen in der Beurteilungs- und Lohnpolitik angezeigt. Unsere Fachstelle berät Sie gerne und vermittelt Ihnen entsprechende Fachpersonen.
Die Zertifizierung «equal-salary»
Mit der Zertifizierung «equal-salary» wird die Einhaltung der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann ausgezeichnet. Private und öffentliche Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden (und davon 10 Frauen bzw. 10 Männer) können eine Zertifizierung beantragen. Das Verfahren beinhaltet eine statistische Analyse der Lohndaten und ein betriebsinternes Audit sowie eine Befragung von Mitarbeitenden. Mit dem Audit werden das Engagement des Unternehmens und dessen HR-Prozesse untersucht. Die Zertifizierung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Observatoire universitaire de l'emploi (OUE) der Universität Genf. Verantwortlich für die Audits in den Unternehmen ist die Société Générale de Surveillance SA (SGS). Erfüllt ein Unternehmen die festgelegten Anforderungen, wird es am Ende des Verfahrens mit dem Label «equal-salary» ausgezeichnet.
«Engagement Lohngleichheit»
Freiwillig, partnerschaftlich, wirksam – das war der «Lohngleichheitsdialog», ein Projekt der Sozialpartner und des Bundes. Alle Schweizer Unternehmen konnten kostenlos daran teilnehmen. Der Lohngleichheitsdialog wurde anfangs 2009 gestartet und wie vorgesehen nach fünf Jahren Ende Februar 2014 beendet.
Aus dem «Lohngleichheitsdialog» ist neu «Engagement Lohngleichheit» entstanden. Unternehmen überprüfen zusammen mit einer Arbeitnehmervertretung, ob ihre Löhne dem Grundsatz der Lohngleichheit von Mann und Frau entsprechen.
Allenfalls festgestellte Lohndiskriminierungen werden beseitigt.
Weitere Informationen: «Engagement Lohngleichheit»
Beschaffungspolitik Stadt Zürich
Die Stadt Zürich betreibt eine Beschaffungspolitik, die einheitlich und nachhaltig sein soll – auch sozial nachhaltig. Dazu gehört, dass Firmen, die Aufträge der Stadt erhalten wollen, die Gleichbehandlung von Frau und Mann einhalten müssen, speziell den Aspekt «gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit».
Wer sich um einen Lieferauftrag der Stadt Zürich bewirbt, muss den so genannten «Verhaltenskodex für VertragspartnerInnen der Stadt Zürich» unterschreiben. Darin wird aufgezählt, welche Grundsätze die Firmen einzuhalten haben. Der Grundsatz «der Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit» wird unter 3.3. genannt.
Auch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen wird explizit festgehalten, dass die Lieferfirmen die Gleichbehandlung von Frau und Mann gewährleisten müssen, insbesondere auch die gleiche Entlöhnung von Frau und Mann für gleichwertige Arbeit.
Lohngleichheitsüberprüfung: Neue nationale Bestimmungen ab 1. Juli 2020
Am 1. Juli 2020 ist das revidierte Gleichstellungsgesetz in Kraft getreten. Es verpflichtet neu alle Unternehmen mit 100 oder mehr Mitarbeitenden dazu, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen und diese von einer unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen. Weiter müssen Arbeitnehmende sowie Aktionärinnen und Aktionäre über das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse informiert werden. Ausgenommen sind Unternehmen, bei denen im Rahmen des öffentlichen Beschaffungs- oder Subventionswesens eine Kontrolle in Bezug auf die Lohngleichheit im Gange ist oder die (im Zeitraum zwischen Juli 2016 und Juni 2020) bereits kontrolliert wurden und nachweisen können, dass sie die Anforderungen erfüllen.
Fragen zur Durchführung der Lohngleichheitsüberprüfung
Häufige Fragen, wie die Lohngleichheitsüberprüfung durchgefürt wird, beantwortet das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann auf seiner Website:
Lohngleichheitsüberprüfung nach Gleichsgsgesetz
Rechtliche Fragen
Welche rechtlichen Bestimmungen beinhaltet die Revision? Das Bundesamt für Justiz hat auf seiner Website Antworten zu rechtlichen Fragen aufgeschaltet:
Bundesamt für Justiz: Häufige Fragen zur Revision des Gleichstellungsgesetzes
Weitere Informationen
8022 Zürich