Erwerbsarbeit
Das Ausbildungsniveau von Frauen gleicht sich immer mehr an dasjenige der Männer an. Dennoch unterscheidet sich die Erwerbsarbeit von Frauen und Männern, was Tätigkeitsfeld, Beschäftigungsgrad, berufliche Stellung und Lohn angeht, noch immer markant.
Chancengleichheit im Erwerbsleben bedeutet, dass Frauen und Männer keine Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts erfahren. Dies verdeutlicht das Schweizerische Gleichstellungsgesetz: Es verbietet insbesondere jegliche Form der Diskriminierung im Erwerbsleben. Auch die Stadt Zürich hält in ihrem Personalrecht unter Art. 68 Abs. 3 ausdrücklich fest, dass eine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts in der Stadtverwaltung nicht geduldet wird.
Die Gleichstellung im Erwerbsleben ist eine zentrale Voraussetzung dafür, dass Frauen und Männer ihr Leben frei gestalten können. Dazu braucht es einerseits entsprechende Gesetze. Andererseits muss Chancengleichheit durch konkrete Projekte und Massnahmen auch tatsächlich umgesetzt werden.
Was wir tun
Die Fachstelle ist beauftragt, die Gleichstellung im Erwerbsleben sowohl innerhalb als auch ausserhalb der Stadtverwaltung zu fördern. Diesen Auftrag erfüllen wir auf vielfältige Art und Weise:
- Wir sensibilisieren die Öffentlichkeit und Unternehmen für Lohngleichheit und beraten und unterstützen sie bei deren Umsetzung.
- Wir beraten Mitarbeitende, Personalverantwortliche und Führungskräfte zu sexueller und sexistischer Belästigung am Arbeitsplatz und schulen sie in der Prävention und Intervention.
- Wir informieren über rechtliche Grundlagen bei der Anstellung von Haushaltshilfen und von Nannys. Zudem bieten wir sogenannten Care-Migrantinnen eine Plattform für Austausch und Vernetzung.
- Wir konzipieren und bieten Workshops und Weiterbildungen an zu Themen wie Elternschaft, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, sexuelle und sexistische Belästigung und Lohngleichheit.
- Wir informieren Arbeitgebende und Arbeitnehmende über das Gleichstellungsgesetz und erteilen Auskünfte dazu.
- Wir entwickeln Pilotprojekte.