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Vollmacht

Wer zum Beispiel infolge eines Unfalles, wegen plötzlicher schwerer Erkrankung oder Altersschwäche nicht mehr selber für sich sorgen kann, ist auf die Hilfe Dritter angewiesen. Es liegt daher im Interesse von uns allen, dafür die notwendige Vorsorge zu treffen.

Mittels eines Vorsorgeauftrages oder Vollmacht kann sichergestellt werden, dass eine Vertrauensperson in einem solchen Fall die notwendigen Angelegenheiten besorgen und rechtsgültig handeln kann. Vor allem betagte Menschen, deren Gesundheitszustand sich zunehmend verschlechtert, sollten rechtzeitig, das heisst, solange sie dazu noch in der Lage sind, eine nahestehende Person oder Fachstelle zur Regelung ihrer Angelegenheiten ermächtigen.

Liegt eine rechtsgültige Vollmacht vor, können sehr oft gesetzliche Massnahmen, welche eine Einmischung des Staates in die persönlichen Verhältnisse darstellen und meist mit grossen Umtrieben und auch mit Kosten verbunden sind, vermieden werden.

Fragen und Antworten zur Vollmacht

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