Volljährige und urteilsfähige Personen sind handlungsfähig. Wenn sie ihre persönlichen, finanziellen und administrativen Angelegenheiten nicht selbst regeln können, können sie sich an Drittpersonen oder an verschiedene Institutionen wenden (z.B. Pro Senectute, Pro Infirmis, Spitex, kirchliche Sozialdienste, spezielle Fachdienste, Sozialzentren und weitere Amtsstellen etc.). Sie können auch einer Vertrauensperson eine Vollmacht oder einen Vorsorgeauftrag geben.
Erst wenn diese Hilfe nicht ausreicht, sind durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Erwachsenenschutzmassnahmen zu prüfen. Der Erwachsenenschutz hilft hilfsbedürftigen Erwachsenen. Die KESB trifft die nötigen Entscheidungen. Dabei soll die Selbstbestimmung der betroffenen Person so weit wie möglich erhalten und gefördert werden.