Jede Person kann sich an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) wenden, wenn Erwachsene oder Kinder gefährdet sind und behördliche Hilfe brauchen. Behörden, Ämter und Gerichte sind zur Anzeige verpflichtet.
Telefonisch erreichen Sie die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde von Montag bis Freitag von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 13.30 bis 16.30 Uhr.
Die zuständige Abteilung richtet sich nach dem ersten Buchstaben des Nachnamens der (minderjährigen oder erwachsenen) Person, für welche eine Massnahme geführt oder beantragt wird.
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Abteilung 1
Stauffacherstrasse 45
8004 Zürich
Telefon +41 44 412 20 01
Postadresse:
Postfach
8036 Zürich
RA lic.iur. Michael Allgäuer, Präsident
(Recht)
Buchstabenzuteilung: C, I
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Abteilung 2
Stauffacherstrasse 45
8004 Zürich
Telefon +41 44 412 20 02
Postadresse:
Postfach
8036 Zürich
Isabella Feusi
(Soziale Arbeit)
Buchstabenzuteilung: M, N
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Abteilung 2
Stauffacherstrasse 45
8004 Zürich
Telefon +41 44 412 20 03
Postadresse:
Postfach
8036 Zürich
Zora Mark
(Soziale Arbeit)
Buchstabenzuteilung: E, H, Z
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Abteilung 4
Stauffacherstrasse 45
8004 Zürich
Telefon +41 44 412 20 04
Postadresse:
Postfach
8036 Zürich
Gabriela Meier, I. Vizepräsidentin
(Soziale Arbeit)
Buchstabenzuteilung: A, D
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Abteilung 4
Stauffacherstrasse 45
8004 Zürich
Telefon +41 44 412 20 05
Postadresse:
Postfach
8036 Zürich
RA lic.iur. Eva Tettamanti
(Recht)
Buchstabenzuteilung: L, R, V
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Abteilung 4
Stauffacherstrasse 45
8004 Zürich
Telefon +41 44 412 20 06
Postadresse:
Postfach
8036 Zürich
Christian Kistler
(Gesundheit)
Buchstabenzuteilung: F, K, U
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Abteilung 4
Stauffacherstrasse 45
8004 Zürich
Telefon +41 44 412 20 07
Postadresse:
Postfach
8036 Zürich
lic.iur. Käthi Dellenbach, II. Vizepräsidentin
(Recht)
Buchstabenzuteilung: J, O, P, W
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Abteilung 4
Stauffacherstrasse 45
8004 Zürich
Telefon +41 44 412 20 08
Postadresse:
Postfach
8036 Zürich
Claudia Breitenstein
(Soziale Arbeit)
Buchstabenzuteilung: B, Q, Y
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Abteilung 4
Stauffacherstrasse 45
8004 Zürich
Telefon +41 44 412 20 09
Postadresse:
Postfach
8036 Zürich
Martin Hohmann
(Psychologie)
Buchstabenzuteilung: Sa-Sg, Sl-Sz
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Abteilung 4
Stauffacherstrasse 45
8004 Zürich
Telefon +41 44 412 20 10
Postadresse:
Postfach
8036 Zürich
RA lic.iur. Denise Soller
(Recht)
Buchstabenzuteilung: G, Sh-Sk, T, X
Wir bitten Sie, das Meldeformular zuerst auszudrucken, soweit als möglich von Hand auszufüllen, zu unterschreiben und mit allfälligen Beilagen einzusenden. Aus Datenschutzgründen ersuchen wir Sie ausdrücklich, die Meldung nicht mit E-Mail an die KESB zu senden.
Postfach
8036 Zürich
Eingaben an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden im Kanton Zürich können auch elektronisch übermittelt werden (§ 81 EG KESR).
Dabei müssen dieselben Voraussetzungen wie für die elektronische Übermittlung von Eingaben an ein Gericht erfüllt sein:
- Die Zustellung erfolgt über eine anerkannte Zustellplattform.
- Absender und Empfänger müssen sich auf einer dieser Plattformen registrieren.
- Das Dokument ist im Format PDF zu übermitteln.
- Das Dokument muss mit einer zertifizierten elektronischen Unterschrift signiert sein.
Registrierung auf Zustellplattform
Personen, die Eingaben elektronisch an die KESB Stadt Zürich übermitteln möchten, haben sich auf einer der beiden anerkannten Zustellplattformen IncaMail oder PrivaSphere zu registrieren.
Elektronische Eingaben
Eingaben sind über verschlüsselte Zustellplattformen an die KESB Stadt Zürich (kesbkontakt@zuerich.ch) zu schicken:
- Zustellplattform von IncaMail als eingeschrieben
- Zustellplattform von PrivaSphere als eGov Einschreiben
Elektronische Signatur
Um eine elektronische Eingabe einreichen zu können, benötigen Sie eine qualifizierte elektronische Signatur.
Signatursoftware
Das Dokument, das der KESB Stadt Zürich elektronisch übermittelt werden soll, muss im Format PDF zugestellt werden. Mit der qualifizierten elektronischen Signatur und der Gratissoftware «Open eGov Local Signer» können Sie dieses mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnen.
Die Software kann von der Website der Schweizerischen Bundesverwaltung heruntergeladen werden. Weitergehende Informationen zur elektronischen Übermittlung von Eingaben an Gerichte und Behörden finden Sie bei der Schweizerischen Bundeskanzlei.