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Feedbackmanagement

Das Feedbackmanagement (FBM) der Stadtpolizei Zürich bietet der Bevölkerung die Möglichkeit, sich an eine zentrale Stelle zu wenden. Alle Anliegen, seien es Anregungen, Kritik, Fragen oder auch Lob werden sorgfältig geprüft und individuell in Zusammenarbeit mit den zuständigen Bereichen bearbeitet.

Ziel ist es, aus den Rückmeldungen Verbesserungspotential zu erkennen und entsprechende Massnahmen umzusetzen.

Unsere Erreichbarkeit:

Wir sind wie folgt telefonisch unter 044 411 91 91 erreichbar:

Montag bis Donnerstag: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr
Freitag: 09.00 bis 12.00 Uhr

In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Einsatzzentrale via Telefonnummer 117. Nur so kann eine unmittelbare Intervention garantiert werden.

Vielleicht ist Ihre Frage ja auch bereits in unseren Fragen und Antworten (FAQ) beantwortet?

Wichtiger Hinweis:
Das Feedbackmanagement der Stadtpolizei, die Ombudsstelle und die Sicherheitsvorsteherin bearbeiten keine Strafanzeigen. Sie entscheiden nicht, ob sich jemand strafbar gemacht hat oder nicht. Strafanzeigen können Sie auf jeder Wache der Stadtpolizei, bei der Kantonspolizei Zürich sowie bei der Staatsanwaltschaft einreichen. Neben Strafverfahren gibt es weitere formelle Rechtswege wie beispielsweise das Verwaltungsverfahren sowie die kantonale Aufsicht über die Ortspolizei (Statthalteramt des Bezirks Zürich).

Wünschen Sie im Zusammenhang mit einer Beschwerde die Kontaktaufnahme mit einer übergeordneten oder neutralen Stelle, finden Sie hier die Möglichkeiten.

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Feedback-/Kontaktformular
Ihr Anliegen

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Betrifft Ihre Mitteilung ein Anliegen zu heiklen Stellen im Strassenverkehr?
Worum geht es?

Sind mehrere Kategorien zutreffend, wählen Sie bitte alle, die passen.

Wo befindet sich die zu meldende Stelle?

Handelt es sich um einen Strassenabschnitt? Bitte geben Sie an, bis wo:

Möchten Sie uns zusätzlich noch Dateien zukommen lassen?
Die maximale Grösse aller Anhänge beträgt 20 MB.
Ihre Kontaktangaben
Wünschen Sie eine Antwort auf Ihr Anliegen?

Um Spam-Nachrichten zu verhindern, beantworten Sie bitte die folgende Frage:

Welches ist die niedrigste Zahl:

4, 8 oder 7

Ihre Mitteilung wird mit diesem Formular verschlüsselt an die Stadtverwaltung Zürich übertragen.

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Diese Stellen sind für Sie da:

Feedbackmanagement der Stadtpolizei ZürichDas Feedbackmanagement der Stadtpolizei Zürich nimmt Ihre Kritik und Ihre Verbesserungsvorschläge auf, klärt diese ab und kann auf Wunsch ein persönliches Vermittlungsgespräch organisieren. 
stp-feedback@zuerich.ch
stadtpolizei.ch/feedback
Telefon +41 44 411 91 91
Montag–Freitag von 9.00–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr
 
Ombudsstelle der Stadt ZürichDie von der Verwaltung unabhängige Ombudsstelle der Stadt Zürich prüft Beschwerden, berät Sie und sucht mit Ihnen nach Lösungen. Die Ombudsstelle kann zwischen Ihnen und der Stadtpolizei vermitteln. 
info.omb@zuerich.ch
stadt-zuerich.ch/ombudsstelle
Telefon +41 44 412 00 30
Montag–Freitag 8.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr
Oberdorfstrasse 8
8001 Zürich
 
Vorsteherin des SicherheitsdepartementsDie politische Vorsteherin des Sicherheitsdepartements nimmt schriftliche Beschwerden entgegen. 
sid-info@zuerich.ch
stadt-zuerich.ch/sid
Departementssekretariat
Sicherheitsdepartement
Bahnhofquai 3
Amtshaus I
8001 Zürich
 
Stadtpolizei
Feedbackmanagement
Bahnhofquai 3
Amtshaus I
8001 Zürich
Postadresse:
Postfach
8021 Zürich

Getting stopped by the Zurich City Police

In the interest of public safety and the investigation of criminal offences the officers of the Zurich City Police can by law Stop and Search civilians. It is bound by the constitution and the laws and is committed to acting adequately and respectfully.

Obligations of the stopped person:

Identification:
Civilians must answer questions about their identity and show identification documents if carried.

Search:
Civilians must show objects carried and grant access to vehicles used which all may be searched; to investigate or prevent a criminal offence or for security reasons

Police instructions:
If required civilians must follow the officers to a police station to establish his or her identity or to prevent or investigate a criminal offence. Hands have to be visible at all times and police officers are not to be touched.

Obligations of the police:

Reasonable suspicion:
The officers must have a reasonable suspicion to carry out a Stop and Search. The cause is to be made known to the civilian stopped. Exceptionally the officer can waive this obligation. A Stop and Search is not to be based solely on skin color, gender or the like

Identification:
The law considers the police uniform as a sufficient form of identification. Officers in plain-clothes must present their police identity card.

Act adequately and respectfully:
A Stop and Search must not be more thorough than necessary and carried out as discreetly as possible.

A stop and search has to be carried out respectfully and in compliance with the rights and obligations of all involved. Present the required information and follow the instructions of the police officers. Thus you make an important contribution to security in Zurich.

If you should gain the impression that the officers did not live up to a professional standard please contact one of the following authorities:

Zurich City Police Feedbackmanagement or Ombudsstelle Stadt Zürich