Missstände melden
Haben Sie Probleme mit der Zürcher Stadtverwaltung? Dann melden Sie sich bei der Ombudsstelle der Stadt Zürich. Für Whistleblowing steht Ihnen eine anonyme Meldeplattform zur Verfügung.
Aktuell
Jahresbericht 2023
Unser Jahresbericht für das Jahr 2023 ist erschienen und kann bestellt oder als PDF heruntergeladen werden.
Ombudsstelle kontaktieren
Sie erreichen die Ombudsstelle schriftlich, telefonisch oder persönlich vor Ort.
Öffnungszeiten Ombudsstelle
Wochentag | Öffnungszeiten |
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Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag | 9.00–12.00 Uhr und 13.30–16.30 Uhr |
Donnerstag | 13.30–16.30 Uhr (vormittags geschlossen) |
Die schriftliche Kontaktaufnahme ist per E-Mail (info.omb(at)zuerich.ch), Postweg oder via untenstehendem Kontaktformular möglich.
Die Büros der Ombudsstelle befinden sich an der Oberdorfstrasse in der Nähe des Bellevue und des Bahnhofs Stadelhofen. Es sind keine Parkplätze vorhanden.
Wer kann sich an die Ombudsstelle wenden?
Jede Person kann sich an die Ombudsstelle wenden, unabhängig von Alter, Nationalität oder Wohnsitz. Auch juristischen Personen sowie allen städtischen Mitarbeitenden steht das Angebot offen. Ihre Angaben werden nur mit explizitem Einverständnis und in Absprache an die Verwaltung weitergeleitet. Ansonsten gilt der Grundsatz der Vertraulichkeit. Niemand erfährt, dass Sie sich an die Ombudsstelle wenden.
In welchen Fällen können Sie sich an die Ombudsstelle wenden?
Die Ombudsstelle bietet Ihnen eine unabhängige, neutrale und kostenlose Hilfe bei Fragen und Anliegen zur Stadtverwaltung von Zürich. Zum Beispiel in folgenden Fällen:
- Sie haben ein Problem mit der Stadtverwaltung.
- Sie haben Streit mit einer Person, die bei der Stadtverwaltung arbeitet.
- Sie verstehen den Entscheid eines Amts nicht.
- Sie fühlen sich missverstanden oder haben das Gefühl, nicht zu Ihrem Recht zu kommen.
- Sie arbeiten bei der Stadt Zürich und haben Probleme am Arbeitsplatz.
In solchen Fällen kann Sie die Ombudsstelle informieren und beraten, Ihre Beschwerde prüfen oder zwischen Ihnen und einem Amt vermitteln. Die Ombudsstelle kann hingegen nicht den Entscheid eines Amts aufheben oder ein Gerichtsverfahren unterbrechen.
Informationen in Gebärdensprache
Informationen in Leichter Sprache
Informationen über die Ombudsstelle der Stadt Zürich sind auch in Leichter Sprache verfügbar.
Rechtliche Grundlagen
Die Gemeindeordnung der Stadt Zürich bildet die Rechtsgrundlage der Ombudsstelle. Sie enthält in den Artikeln 131 bis 137 die entsprechenden Ausführungsbestimmungen. Der Gemeinderat wählt die Ombudsperson jeweils für vier Jahre.
Weitere Ombudsstellen
In unserem Verzeichnis finden Sie die Websites verschiedener Ombudsstellen in der Schweiz. Parlamentarische Ombudsstellen untersuchen Beschwerden gegen Dienststellen der öffentlichen Verwaltung. Privatrechtliche Ombudsstellen vermitteln bei Konflikten innerhalb der entsprechenden Branchen.
Whistleblowing
Möchten Sie einen Missstand melden, ohne Ihre Identität preiszugeben?
Über die Whistleblowing-Plattform kann Ihre Meldung komplett anonym erfolgen. Die Plattform steht sowohl allen Mitarbeitenden der Stadt Zürich als auch externen Personen und der Bevölkerung offen. Alle weiteren Informationen finden Sie dort.