Rechtsgrundlagen Konzeptförderung
Die beiden Rechtsgrundlagen – Verordnung und Ausführungsbestimmungen – führen den Rahmenkredit Konzeptförderung aus, mit dem die Grundlage für die Einführung des neuen Fördersystems Tanz und Theater geschaffen wurde. Die Verordnung bestimmt die Grundlagen zur Konzeptförderung. Die Ausführungsbestimmungen regeln die Einzelheiten der Konzeptförderung, vor allem die Zusammensetzung, Wahl und Organisation der Jury.
Kontaktpersonen
Ressort Tanz und Theater
Michael Rüegg, Ressortleiter Tanz und Theater
Silke Slevogt, Assistenz Tanz und Theater
Stadthausquai 17
8001 Zürich