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Rechtsgrundlagen Konzeptförderung

Die beiden Rechtsgrundlagen – Verordnung und Ausführungsbestimmungen – führen den Rahmenkredit Konzeptförderung aus, mit dem die Grundlage für die Einführung des neuen Fördersystems Tanz und Theater geschaffen wurde. Die Verordnung bestimmt die Grundlagen zur Konzeptförderung. Die Ausführungsbestimmungen regeln die Einzelheiten der Konzeptförderung, vor allem die Zusammensetzung, Wahl und Organisation der Jury. 

Kontaktpersonen

Ressort Tanz und Theater

 

Michael Rüegg, Ressortleiter Tanz und Theater

Silke Slevogt, Assistenz Tanz und Theater

Stadthausquai 17
8001 Zürich

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