Konzeptförderung
Zentrales Element des neuen Fördersystems ist die Konzeptförderung. Mit dieser werden Tanz- und Theaterinstitutionen sowie Künstlerinnen und Künstler der freien Szene über mehrere Jahre aufgrund der von ihnen eingereichten Konzepte gefördert. Über die Konzeptförderung werden Förderbeiträge mit verschiedenen Laufzeiten gesprochen: für Institutionen 6 Jahre, für Gruppen und Einzelkünstlerinnen und -künstler 2 oder 4 Jahre. Die eingereichten Konzepte werden von einer unabhängigen Jury beurteilt. Über die 6-jährigen Konzeptförderbeiträge entscheidet der Gemeinderat, über die 2- und 4-jährigen der Stadtrat.
Für dieses neue Instrument der Kulturförderung hat das Stimmvolk der Stadt Zürich am 29. November 2020 einen Rahmenkredit in der Höhe von jährlich 6,5 Millionen Franken gutgeheissen. Die Konzeptförderung trat auf den 1. Januar 2024 in Kraft. Die Konzeptförderung ist vorerst befristet auf 12 Jahre (zwei Konzeptförderperioden).
Aktuell
Das Ressort Tanz und Theater nimmt wieder Gesuche für 2- und 4-jährige Konzeptförderbeiträge entgegen. Das online Gesuchsportal wird ab dem 26. Juni zugänglich sein, Gesuche können bis 30. November 2024, 23:59h eingereicht werden. Alle Informationen zu den Rahmenbedingungen, dem Verfahren sowie den benötigten Informationen und Unterlagen finden sich auf unserer Website und im Informationsblatt.
Kontaktpersonen
Sandra Schudel, Fachverantwortliche Tanz und Theater, 044 412 13 56
Silke Slevogt, Assistenz Tanz und Theater, 044 412 32 94
Stadthausquai 17
8001 Zürich