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Konzeptförderung

stadt-zuerich.ch/konzeptfoerderung

Zentrales Element des neuen Fördersystems ist die Konzeptförderung. Mit dieser werden Tanz- und Theaterinstitutionen sowie Künstlerinnen und Künstler der freien Szene über mehrere Jahre aufgrund der von ihnen eingereichten Konzepte gefördert. Über die Konzeptförderung werden Förderbeiträge mit verschiedenen Laufzeiten gesprochen: für Institutionen 6 Jahre, für Gruppen und Einzelkünstlerinnen und -künstler 2 oder 4 Jahre. Die eingereichten Konzepte werden von einer unabhängigen Jury beurteilt. Über die 6-jährigen Konzeptförderbeiträge entscheidet der Gemeinderat, über die 2- und 4-jährigen der Stadtrat.

Für dieses neue Instrument der Kulturförderung hat das Stimmvolk der Stadt Zürich am 29. November 2020 einen Rahmenkredit in der Höhe von jährlich 6,5 Millionen Franken gutgeheissen. Die Konzeptförderung trat auf den 1. Januar 2024 in Kraft. Die Konzeptförderung ist vorerst befristet auf 12 Jahre (zwei Konzeptförderperioden). 

Aktuell

Kontaktpersonen

Michael Rüegg, Ressortleiter Tanz und Theater, 044 412 31 34

Silke Slevogt, Assistenz Tanz und Theater, 044 412 32 94

Stadthausquai 17
8001 Zürich

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