Gesuchstellung für Konzeptförderbeiträge ab 2026
Die 2- und 4-jährigen Konzeptförderbeiträge (KFB) richten sich an Gruppen und Einzelpersonen der freien Szene. Im Informationsblatt (siehe unten) werden in einem ersten Teil die Rahmenbedingungen der Konzeptförderung und allgemeine Informationen zur Gesuchstellung für KFB erläutert. Im zweiten Teil sind die für die Gesuchstellung konkreten Anforderungen beschrieben. Es ist wichtig, dass Gesuchstellende dieses Informationsblatt genau lesen, bevor sie weitere Schritte unternehmen. Die Gesuchstellung erfolgt ausschliesslich über das elektronische Gesuchsportal. Dieses wird am 26. Juni 2024 geöffnet.
Zum Download steht neben dem Informationsblatt auch das Finanzformular bereit. Das FAQ weiter unten gibt Antworten auf mögliche zusätzliche Fragen.
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2- und 4-jährige Konzeptförderbeiträge ab 2026: Eingabetermin 30. November 2024
Gesuche werden ausschliesslich über das elektronische Gesuchsportal von Kultur Stadt Zürich entgegengenommen. Das Gesuch muss vollständig bis zum 30. November 2024, 23.59 Uhr, digital eingereicht sein. Spätere Gesuchstellungen können nicht berücksichtigt werden.
Wann und wo
Aufschaltung Online-Gesuchsportal | 26. Juni 2024 |
Eingabefrist Gesuche | 30. November 2024, 23.59h |
Entscheid Vergabe 2- und 4-jährige KFB (Stadtratsbeschluss) | Juni 2025 |
Start Konzeptförderung 2026-2027 bzw. 2026-2029 | 01. Januar 2026 |
Downloads 2-/4-jährige KFB
Informationsblatt und Finanzformular
FAQ Gesuchstellung Konzeptförderungsbeiträge allgemein
Die Konzeptförderung für Tanz und Theater ist eine auf die gesamte professionelle Tanz- und Theaterlandschaft der Stadt Zürich ausgerichtete mehrjährige finanzielle Förderung von Institutionen sowie Gruppen und Einzelpersonen der freien Szene.
Es können sowohl Institutionen (alle 6 Jahre) als auch Gruppen oder Einzelpersonen der freien Szene (alle 2 Jahre) ein Gesuch für einen KFB stellen – einzeln oder gemeinsam. Mit Institutionen sind Tanz- und Theaterhäuser wie auch Festivals gemeint. Die Bezeichnung «Gruppen oder Einzelpersonen der freien Szene» umfasst die unterschiedlichen Ausprägungen und Formen der künstlerischen Zusammenarbeit in der professionellen freien Tanz- und Theaterszene Zürich:
- die klassische Tanz- oder Theatergruppe, in der ein Kernteam über mehrere Jahre und Projekte hinweg kontinuierlich zusammenarbeitet;
- Künstlerinnen und Künstler, die sich ad hoc – und meist einmalig – zusammenschliessen mit dem Ziel, ein gemeinsames Projekt zu realisieren;
- einzelne Tanz- oder Theaterschaffende, die sich als kreativer Kopf eines sich immer wieder aus unterschiedlichen Künstlerinnen und Künstlern bildenden Arbeits- und Produktionsteams verstehen.
Die gesuchstellenden Institutionen müssen ihren Sitz und Standort zwingend in der Stadt Zürich haben.
Für die gesuchstellenden Gruppen und Einzelpersonen der freien Szene gilt: Sie müssen hauptsächlich in der Stadt tätig sein und ihren Wohnsitz grundsätzlich in der Stadt Zürich haben. D.h. sie sind aktiver Teil der professionellen Zürcher Tanz- und Theaterlandschaft und prägen das kulturelle Leben in der Stadt Zürich mit.
Es können sich somit auch Gruppen und Einzelpersonen der freien Szene für einen KFB bewerben, die ihren Sitz nicht in Zürich haben, aber trotzdem einen engen ZH-Bezug aufweisen, indem sie regelmässig und langfristig in der Stadt Zürich arbeiten und hier öffentlich zugängliche Aufführungen realisieren.
Dabei kann der geplante Wirkungskreis der Gruppen oder Einzelpersonen der freien Szene unterschiedlicher Art sein: Eine Gruppe arbeitet ausschliesslich in und für Zürich und nimmt lokal wichtige Funktionen des Austauschs und Teilens mit anderen Gruppen wahr. Eine andere Gruppe richtet ihre Arbeit fokussiert auf nationale oder internationale Netzwerke aus und braucht Zürich als wichtigen Ausgangspunkt zum Recherchieren, Erproben und Präsentieren ihrer Projekte.
KFB werden mit unterschiedlichen Laufzeiten gesprochen: 2, 4 oder 6 Jahre. Die 2- und 4-jährigen KFB werden vom Stadtrat in eigener Kompetenz beschlossen. Über die Vergabe der 6-jährigen KFB beschliesst der Gemeinderat. Für 2- und 4-jährige KFB steht ein Kredit von 2,6 Millionen Franken zur Verfügung, für die 6-jährigen KFB einer von 3,9 Millionen Franken. Die Jury nimmt eine Betrachtung der gesamten Tanz- und Theaterlandschaft der Stadt Zürich vor. Sie erstellt ein Gutachten als Empfehlung zuhanden des Stadtrats, das die inhaltliche Beurteilung aller Konzepte einer Vergaberunde beinhaltet.
Die 6-jährigen KFB richten sich in erster Linie an Institutionen (Häuser oder Festivals), aber auch an Gruppen mit institutionellem Charakter, die eine grosse Kontinuität aufweisen und die bereit und fähig sind, ihre künstlerischen Ziele und Wirkungen sowie die entsprechenden Aktivitäten und Massnahmen über einen Bogen von 6 Jahren hinweg zu formulieren.
Die 2- und 4-jährigen KFB richten sich in erster Linie an Gruppen und Einzelpersonen der freien Szene sowie an sich im Aufbau befindende Institutionen.
Die Höhe der einzelnen KFB richtet sich nach dem eingereichten Konzept, seinen vorgesehenen Leistungen und dem dafür erforderlichen Personal- und Sachaufwand, d. h. die Beitragshöhe muss in einem angemessenen Verhältnis zu den Gesamtkosten für die Umsetzung des eingereichten Konzepts stehen.
Bei Institutionen, die bereits einen wiederkehrenden städtischen Beitrag erhalten, kann die aktuelle Beitragshöhe mit den entsprechenden Budgets und dem in den Subventionsvereinbarungen beschriebenen Auftrag als Erfahrungswert herangezogen werden. Abweichungen von dieser Beitragshöhe müssen im eingereichten Konzept gut begründet werden.
Die Höhe des beantragten KFB richtet sich bei Gruppen und Einzelpersonen nach dem eingereichten Konzept, seinen vorgesehenen Leistungen und dem dafür erforderlichen Personal- und Sachaufwand. D. h. die Beitragshöhe muss in einem angemessenen Verhältnis zu den Gesamtkosten für die Umsetzung des eingereichten Konzepts stehen. Die Jury prüft zudem die Angemessenheit der beantragten Beitragshöhe bei der inhaltlichen Beurteilung im Verhältnis zu den KFB, die bisher an Gruppen oder Einzelpersonen der freien Szene gesprochen wurden (siehe 1. Vergabereunde).
Die Gesamtkosten ergeben sich aus allen Leistungen und Aufwänden, die erforderlich sind, um die formulierten Ziele und künstlerischen Tätigkeiten zu realisieren. Sie sind alle in den Budgets zu berücksichtigen und sichtbar zu machen, insbesondere auch eventuelle konkrete Massnahmen für die Unterkriterien «Teilhabe», «Inklusion», «Zugänglichkeit» und «Nachhaltigkeit». Neben dem städtischen Konzeptförderbeitrag müssen weitere Drittmittel zur Finanzierung des Konzepts akquiriert werden. Es gibt keine prozentualen Vorgaben dazu.
Es gibt im neuen Fördersystem drei Möglichkeiten der finanziellen Förderung für Gruppen und Einzelpersonen der freien Szene: Konzeptförderbeiträge (KFB), Produktionsbeiträge von Ko-Produktionsinstitutionen und Beiträge aus dem freien Kredit.
KFB
Gruppen und Einzelpersonen der freien Szene, die einen KFB erhalten, können nicht
- einen Produktionsbeitrag einer Ko-Produktionsinstitution erhalten;
- einen Beitrag aus dem freien Kredit beantragen, sei es ein Produktions-, Gastspielbeitrag oder einen Beitrag Tanz- und Theater für Kinder und Jugendliche.
Gruppen und Einzelpersonen mit KFB können ihre Projekte überall zeigen, auch in einer Ko-Produktionsinstitution.
Produktionsbeiträge von Ko-Produktionsinstitutionen
Die Ko-Produktionsinstitutionen Gessnerallee Zürich, Fabriktheater Rote Fabrik, Tanzhaus Zürich und Zürcher Theater Spektakel haben im neuen Fördersystem eigene finanzielle Mittel, um lokale Gruppen und Einzelpersonen der freien Szene direkt mit Produktionsbeiträgen zu unterstützen.
Gruppen und Einzelpersonen der freien Szene, die Produktionsbeiträge einer Ko-Produktionsinstitution erhalten, können nicht:
- einen KFB beantragen;
- einen Produktionsbeitrag aus dem freien Kredit beantragen.
Sie können einen Beitrag Tanz- und Theater für Kinder und Jugendliche für einen anderen Zweck beantragen.
Gruppen und Einzelpersonen mit Produktionsbeiträgen einer Ko-Produktionsinstitution zeigen ihr Projekt in der unterstützenden Ko-Produktionsinstitution.
Beiträge aus dem freien Kredit
Aus dem freien Kredit werden Produktionsbeiträge und Gastspielspielbeiträge für Gruppen und Einzelpersonen der freien Szene gesprochen. Bis zur Etablierung eines Tanz- und Theaterhauses für Kinder und Jugendliche gibt es zusätzlich die Förderung von Kinder- und Jugendtheaterprojekten in Form der ergänzenden Beitragsarten.
Gruppen und Einzelpersonen der freien Szene, die Produktionsbeiträge aus dem freien Kredit erhalten, können nicht:
- einen KFB beantragen;
- einen Produktionsbeitrag einer Ko-Produktionsinstitution erhalten;
Sie können einen Beitrag Tanz und Theater für Kinder und Jugendliche für einen anderen Zweck beantragen.
Gruppen und Einzelpersonen mit Produktionsbeiträgen aus dem freien Kredit können ihr Projekt nicht in einer Ko-Produktionsinstitution zeigen.
Es gibt keine vorgeschriebene Anzahl Produktionen, die während einer Förderperiode realisiert werden müssen. Die Konzeptförderung soll Gruppen und Einzelpersonen vom permanenten Produktionsdruck entlasten und vermehrt künstlerischen Formaten wie z. B. Recherchen, Try outs oder Workshops Raum geben und das künstlerische Schaffen in ihren individuellen Ausprägungen abbilden.
Rein formal ist dies bei der Gesuchstellung nicht notwendig: KFB stehen Gruppen und Einzelpersonen offen. Es empfiehlt sich aber aus verschiedenen Gründen (u.a. Haftung und Auszahlung KFB), dass Gruppen und Einzelpersonen der freien Szene bereits für die Gesuchstellung eine juristische Person (z. B. einen Verein) gründen.
Eine Wegleitung für die Vereinsgründung findet sich unter: www.tpunkt.ch/Dienstleistungen.
Nein, bei der Gesuchstellung reicht eine einfache Buchführung und Jahresrechnung. Die Gruppen und Einzelpersonen der freien Szene, die einen KFB zugesprochen erhalten, eröffnen spätestens ab dem Jahr der ersten städtischen Rate eine doppelte Buchhaltung mit Bilanz und Erfolgsrechnung.
Die zusätzlich zum vorgegebenen Finanzformular einzureichenden Unterlagen – ein Detailbudget inkl. Finanzierungsplan für mindestens das erste Jahr – können nach der eigenen Buchführung und Logik aufgebaut sein. Es gibt keine Vorlagen dazu. Wichtig ist, dass die verschiedenen Kostenpunkte gut verständlich sind.
artFAQ
Bei allgemeinen Fragen zur Planung von Tanz- oder Theaterprojekten und bei spezifischen Fragen zum Erstellen eines Konzepts für KFB bietet die Produktionsplattform artFAQ Unterstützung.
Kontaktpersonen
Ressort Tanz und Theater
Michael Rüegg, Ressortleiter Tanz und Theater
Sandra Schudel, Fachverantwortliche Tanz und Theater
Silke Slevogt, Assistenz Tanz und Theater
Stadthausquai 17
8001 Zürich