Ankäufe, Schenkungen, Nachlässe
Kunst kommt auf verschiedenen Wegen in die Kunstsammlung der Stadt Zürich. Werke werden von städtischen Stellen käuflich erworben, an die Stadt verschenkt oder als Nachlass vermacht.
Mit Ankäufen sind vor allem die Fachstelle Kunst und Bau und die Kunstkommission der Stadt Zürich betraut, die im Rahmen ihres Auftrags zur Kunstförderung über einen Kredit für den Erwerb von Kunstwerken verfügt.
Der Stadtrat ist darüber hinaus zu Ankäufen befugt, die über den Auftrag der Kunstkommission hinausgehen. So kann er etwa Werke von wichtigen zeitgenössischen Schweizer Künstler*innen erwerben oder die Sammlung mit bedeutender historischer Kunst erweitern.
Auch Schenkungen und Nachlässe bereichern die Sammlung .