Fristerstreckung online Steueramt der Stadt Zürich
Verlängern Sie die Frist zur Einreichung Ihrer Steuererklärung beim Steueramt der Stadt Zürich mit dem folgenden Formular.
Fristerstreckung zur Einreichung der Steuererklärung 2023 für natürliche Personen
Eine bereits bewilligte und noch nicht abgelaufene Fristerstreckung kann längstens bis zum 30. November 2024 durch Scannen des QR-Codes «E-Frist» oder mit den aufgedruckten Angaben auf Ihrer Steuererklärung verlängert werden. Um eine Bestätigung zu erhalten, geben sie bitte eine E-Mail-Adresse an.
Verspätete Gesuch müssen abgelehnt werden, sofern nicht ausserordentliche Gründe (z.B. Krankheit, Todesfall in der Familie etc.) nachgewiesen werden können. Solche begründeten Gesuche sind schriftlich einzureichen.
Auf der ersten Seite der Steuererklärung finden Sie die Persönliche ID und die Dokumenten-ID. Diese werden für ein Gesuch zur Fristerstreckung benötigt.
Online-Service «Steuern verwalten» – rund um die Uhr
Jetzt registrieren!
- Überblick über den Stand Ihrer Steuern der vergangenen zehn Steuerjahre
- Ihre Dokumente wie Steuerrechnungen, aktuelle Kontoauszüge, Auflageschreiben, usw. herunterladen
- Ratenzahlungen beantragen und Ihre geleisteten Zahlungen einsehen
- Informationen für Ihre E-Banking-Zahlungen abrufen
- Ihren mutmasslichen Steuerbetrag berechnen
- Erinnerungs-Mitteilung vor Ablauf von diversen Fristen erhalten
Verfahrensrecht / Rechtsmittel
Wenn Sie trotz Mahnung keine Steuererklärung eingereicht haben, werden Sie durch das Steueramt nach pflichtgemässem Ermessen eingeschätzt.