Planung und Vorgaben
Die Stadt Zürich steuert die Siedlungsentwicklung in Übereinstimmung mit den Energie- und Klimazielen. Siedlungs- und Energieplanung werden aufeinander abgestimmt. Planerische Massnahmen und baurechtliche Vorgaben unterstützen die Energieeffizienz und den Einsatz zielkonformer Energieträger.
Energieplanung
Mit der kommunalen Energieplanung legt die Stadt Zürich eine wichtige Grundlage für die Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele im Gebäudebereich. Die Energieplanung beurteilt den künftigen Wärme- und Kältebedarf sowie das Angebot an erneuerbaren Energien und Abwärme. Sie legt die anzustrebende Entwicklung der Energieversorgung und der Energienutzung fest und bezeichnet die notwendigen Mittel und Massnahmen.
AfS: Abstimmung mit Städtebau, Richt- und Nutzungsplanung
AHB: Bauherrenvertreten
EB: Leitung der Energieplanung
UGZ: Energieberatung und Kleinverbunde
Wärme Zürich (Energie 360, ewz, ERZ): Energieversorger
TAZ: Baukoordination
GSZ: Abstimmung mit Freiraumplanung
Siedlungsplanung
Mit der Siedlungsplanung fördert die Stadt Zürich die zukunftsfähige Entwicklung des urbanen Raums. Diese ist abgestimmt auf die kommunale Energieplanung und den kommunalen Richtplan Verkehr. Die Stadt setzt Anreize zur qualitätsvollen Innenentwicklung und nutzt ihre Spielräume bei Gestaltungsplänen, Sonderbauvorschriften und Quartierentwicklungsleitbildern. Das Ziel ist eine dichte, polyzentrische und um die ÖV-Drehscheiben gut erschlossene Stadt mit hoher Lebensqualität. Der Wohn-, Wirtschafts- und Wissensstandort soll sich weiterentwickeln können. Es sind genügend Frei- und Erholungsflächen vorhanden.
AfS: Planung
EB: Abstimmung mit der Energieplanung