Mobilität
Die Stadt Zürich schafft Rahmenbedingungen, damit die Bevölkerung ihre Mobilitätsbedürfnisse im Einklang mit den Energie- und Klimaschutzzielen befriedigen kann. Zur Verringerung der negativen Auswirkungen des motorisierten Verkehrs werden umweltfreundliche, stadtverträgliche Verkehrsmittel gefördert sowie weniger und kürzere Wege angestrebt. Priorität haben der öffentliche Verkehr sowie der Velo- und Fussverkehr.
Umsetzung Stadtverkehr 2025 (bzw. Nachfolgestrategie zur Mobilität, in Erarbeitung)
Die Erreichung der Energie- und Klimaschutzziele im Landverkehr erfolgen im Rahmen der Strategie Stadtverkehr 2025 bzw. deren Nachfolgestrategie. Darin eingebunden ist die Steigerung der Attraktivität des Fuss- und Veloverkehrs sowie des öffentlichen Verkehrs, die Steigerung der Energieeffizienz im Individual- und Gewerbeverkehr, die Optimierung des Verkehrsablaufs sowie Beratungs- und Informationsmassnahmen.
AfS, DAV, Stapo, UGZ, TAZ, VBZ: Steuerungsausschuss Stadtverkehr 2025
Autoarme Nutzungen
Die Stadt ermöglicht autoarme Nutzungen. Darüber hinaus wird das Parkplatzangebot bei Sondernutzungsplanungen auf das Minimum gemäss Parkplatzverordnung beschränkt. Die Vorgaben in den Baurechtsverträgen orientieren sich an den Vorgaben der städtischen Immobilienstandards.
AfS: Zuständig für Richtplanung, Bau- und Zonenordnung
TAZ: Beratung
Förderung effizienter und klimafreundlicher Technologien
Die Stadt Zürich fördert die Entwicklung und Verbreitung von Fahrzeugen, Technologien, Treibstoffen und innovativen, umfassend nachhaltigen Lösungen, die den Energieverbrauch vermindern oder einen namhaften Beitrag zur Reduktion der Treibhausgasemissionen des Verkehrs leisten. Die Anstrengungen werden koordiniert.
Städtische Immobilienbesitzer*innen: Eigentümervertretungen städtische Bauten
Flugverkehr
Die Stadt Zürich informiert die Bevölkerung über die Auswirkungen des Flugverkehrs auf den Klimawandel. Sie unterstützt Bestrebungen zur Reduktion der Emissionen aus dem Flugverkehr.
UGZ: Beratung
Städtische Fahrzeugpolitik
Die Dienstabteilungen beschaffen die benötigten Fahrzeuge entsprechend den Vorgaben der städtischen Fahrzeugpolitik. Sie erstatten über ihre Fahrzeugflotte, die Fahrleistung, die verwendete Treibstoffqualität und den Treibstoffverbrauch jährlich Bericht zuhanden der städtischen Fahrzeugkommission.
GSZ, Stapo, ERZ, ewz, IMMO, SEB, SRZ, TAZ, WVZ, VBZ: Dienstabteilungen mit grossen Fahrzeugbeständen
Beschaffung von Bussen und Trams
Bei der Beschaffung von Bussen und Trams ist der Energieverbrauch ein Kriterium. Über die Entwicklung des Energieverbrauchs der Fahrzeugflotte und des öffentlichen Verkehrs in der Stadt Zürich wird jährlich Bericht erstattet.
VBZ: öffentlicher Verkehr
Mobilitätsmanagement Stadtverwaltung
Mit Anreizen und anderen geeigneten Massnahmen werden der Energieverbrauch und die Umweltauswirkungen reduziert, welche die Mitarbeitenden auf ihrem Arbeitsweg und bei Dienstreisen verursachen. Die durch die Stadtverwaltung induzierte Mobilität wird primär mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Velos und zu Fuss bewältigt. Die Vorgaben für Dienstreisen richten sich nach den Prinzipien Suffizienz, Effizienz und Konsistenz. Die CO2-Emissionen von nicht vermeidbaren Flugreisen werden kompensiert. Über die Flugreisen wird Bericht erstattet.
UGZ: Beratung