Finanzielle Unterstützung für Geflüchtete
Asylsuchende, vorläufig aufgenommene Ausländer*innen und Flüchtlinge sowie anerkannte Flüchtlinge, die in der Schweiz leben und nicht oder nur teilweise für sich sorgen können, haben Anspruch auf Unterstützungsleistungen der Sozialhilfe.
Im Kanton Zürich regeln das Sozialhilfegesetz und die Asylfürsorgeverordnung die Sozialhilfe im Asylbereich in den Grundzügen. Darin wird auch festgehalten, dass sich die Unterstützungsansätze je nach Aufenthaltsbewilligung voneinander unterscheiden.
Die AOZ führt die (Asyl-)Sozialhilfe im Auftrag der Stadt Zürich sowie weiterer Gemeinden.