Wohnraum an Geflüchtete vermieten
Die AOZ unterstützt Geflüchtete mit Bleiberecht dabei, für sich und ihre Familien ein Dach über dem Kopf zu finden. Für die meisten von ihnen ist dies kein leichtes Unterfangen.
Sie können helfen, indem Wohnraum direkt an Menschen mit Fluchthintergrund vermieten.
Aktuell
Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine
Die AOZ sucht ganze Wohnungen und Liegenschaften in der Stadt Zürich
Möchten Sie uns für Geflüchtete eine Liegenschaft, eine Wohnung oder ein Haus zur Verfügung stellen? Die AOZ mietet passenden Wohnraum an und wickelt die Nutzung professionell ab. Richten Sie Ihr detailliertes Angebot (Art, Grösse, Lage, Mietdauer, Kontaktinformation usw.) an liegenschaften@aoz.ch. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen. Übrigens, auch kostenlose Angebote zum Beispiel für eine Zwischennutzung nehmen wir gerne entgegen.
Wohnungen direkt an Geflüchtete vermieten
Die AOZ ist spezialisiert auf die Vermittlung und Betreuung von Wohnraum an Geflüchtete aus der ganzen Welt. Helfen Sie auch in der Ukraine-Krise, indem Sie Wohnraum sicher an anerkannte Flüchtlinge und schutzbedürftige Personen vermieten, unabhängig davon, woher sie stammen. Nehmen Sie mit der AOZ über folgendes Formular Kontakt auf.
Rahmenbedingungen
Mieter*innen
Bei den Mieter*innen bzw. Mitbewohner*innen, die wir Ihren vermitteln können, handelt es sich um geflüchtete Personen, die in unseren Unterkünften leben und ein Bleiberecht haben. Wir vermitteln nur erwachsene Personen bzw. Familien.
Wohnraum
Unter unseren Klient*innen befinden sich Einzelpersonen, Alleinerziehende und Paare mit Kindern. Wir suchen daher Wohnraum unterschiedlicher Grösse.
Um den Geflüchteten ein Mindestmass an Privatsphäre zu ermöglichen, vermitteln wir nur abgeschlossene Zimmer. Es ist jedoch nicht nötig, dass die Zimmer über ein eigenes WC/Bad verfügen.
Da wir keine Instandsetzungskosten übernehmen können, muss sicher der Wohnraum in beziehbarem Zustand befinden.
Miete
Die Mehrzahl unserer Klient*innen bezieht Sozialhilfe/Asylfürsorge. Die Sozialbehörde jeder Gemeinde legt die Obergrenze fest, bis zu welcher ihre Mietkosten von der Sozialhilfe übernommen werden. Die Miete, die Sie für Ihre Wohnung bzw. Ihr Zimmer verlangen, darf natürlich auch niedriger sein. Um Abhängigkeiten zu vermeiden, vermitteln wir jedoch keine Gratis-Angebote. In jedem Fall besprechen wir die Mietkosten vorgängig mit Ihnen.
Die Flüchtlinge unterschreiben den Miet- bzw. Untermietvertrag selbst. Vorlagen für Untermietverträge sind beim Mieterinnen- und Mieterverband erhältlich.
Dauer
Es ist uns ein Anliegen, stabile Wohnlösungen zu vermitteln. Wir setzen deshalb eine Mindestmietdauer voraus, die je nach Status und persönlicher Situation der geflüchteten Personen 6 Monate bis 2 Jahre beträgt.
Ablauf
So finden Geflüchtete den Weg in Ihren Wohnraum:
- Sie tragen Ihre freie Wohnung ins Formular für Wohnungsbesitzer/innen ein.
- Wir kontaktieren Sie, um Fragen zu klären und eine allfällige Besichtigung zu vereinbaren.
- Bei der Besichtigung besprechen wir die Vorstellungen, die Sie bezüglich Ihrer künftigen Mietenden haben. Anschliessend suchen wir nach geeigneten Einzelpersonen, Paaren oder Familien für Sie.
- Wir vereinbaren mit Ihnen einen Termin, an dem die interessierten Geflüchteten die Wohnung bzw. das Zimmer besichtigen können, und begleiten diese auf Wunsch auch zu Ihnen. Sie zeigen ihnen die Wohnung und lernen sie dabei persönlich kennen.
- Sie entscheiden sich für eine*n Wohnungsmieter*in bzw. eine*n Mitbewohner*in und schliessen mit ihm oder ihr einen (Unter-)Mietvertrag ab.
- Die AOZ steht Ihnen bei Fragen, die sich im Zusammenleben ergeben können, als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Hintergrund
Wohnungssuche als Herausforderung für Geflüchtete
Geflüchtete mit Bleiberecht sind in der Schweiz selber dafür verantwortlich, für sich und ihre Familien eine Wohnung zu finden. Für die meisten ist dies ein schwieriges Unterfangen, ganz besonders dann, wenn sie von der Sozialhilfe abhängig sind und sich mit knappen Ressourcen in einem angespannten Wohnungsmarkt behaupten müssen.
Ein Zimmer oder eine Wohnung eröffnen Integrationschancen
An diesem Punkt setzt die private Wohnraumvermittlung der AOZ an. Indem hier ansässige Menschen Geflüchteten ein Zimmer oder eine Wohnung vermieten, geben sie ihnen die Chance, hier Fuss zu fassen und erste Schritte zur Integration zu unternehmen.
Um die Selbstständigkeit und Selbstverantwortung der Geflüchteten zu fördern, wird der Mietvertrag direkt zwischen Wohnungsbesitzer*in und Mieter*in bzw. Haupt- und Untermieter*in abgeschlossen. Die beiden Vertragsparteien bestimmen selbst, wie sie ihr Zusammenleben im Einzelnen gestalten möchten. Eine Unterstützung der Geflüchteten über das Wohnangebot hinaus ist dabei durchaus möglich, aber nicht zwingend.
Kontakt
Wenn Sie Ihre Liegenschaft nicht direkt an Geflüchtete vermieten, sondern sie der AOZ zur Nutzung anbieten möchten, klicken Sie hier.