Mit Jobs wirtschaftliche Perspektiven schaffen
Die AOZ bringt Arbeitgebende und stellensuchende Geflüchtete zusammen.
Die Job-Coaches der AOZ stehen Ihnen mit ihrem Fachwissen beratend zur Seite, vermitteln passende Kandidat*innen und unterstützen diese auf Wunsch bei der Einarbeitung.
Möchten Sie Geflüchteten eine Chance zur beruflichen Integration bieten?
- Schicken Sie uns mittels Kontaktformular auf dieser Website ein E-Mail, in dem Sie Ihre Job-Möglichkeiten schildern:
> Art der Stelle
> Anforderungen an die Kandidaten
> Pensum, Arbeitszeiten und Arbeitsort - Die AOZ lässt Ihnen umgehend eine Antwort zukommen, die Sie über das weitere Vorgehen informiert.
- Wollen Sie ein eventuelles Engagement als Arbeitgeber zuerst mit einer Fachperson der AOZ besprechen, kontaktieren Sie bitte das Team von AOZ Arbeitsintegrationscoaching, Telefon +41 44 415 61 61.
Wichtig zu wissen
Ab dem 1. Januar 2019 gilt für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit von vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen das vereinfachte und kostenlose Meldeverfahren. Dies löst die Einholung einer Arbeitsbewilligung ab.
Meldepflichtige Ereignisse sind dabei die Aufnahme der Tätigkeit (bzw. der Tätigkeit im Nebenerwerb) sowie deren Beendigung.
Die Meldung hat vor Arbeitsbeginn beim Amt für Wirtschaft (AWI) zu erfolgen und ist durch Arbeitgebende, Selbstständige oder beauftragte Dritte (z. B. Coaches des AOZ Arbeitsintegrationscoachings) über das elektronische Formular vorzunehmen.
Die Erwerbstätigkeit kann in sämtlichen Branchen ausgeübt werden, eine entsprechende Einschränkung ist nicht vorgesehen.
Achtung: Die Erwerbstätigkeit Asylsuchender (Ausweis N) unterliegt nach wie vor der Bewilligungspflicht.
Weitere Informationen zum Meldeverfahren finden Sie hier.