Wohnraum an die AOZ vermieten
Die AOZ ist für die Unterbringung von Asylsuchenden und vorläufig aufgenommenen Personen zuständig, die der Stadt Zürich vom Kanton zugewiesen werden. Zur Erfüllung dieser Aufgabe suchen wir laufend Wohnraum. Sie können uns unterstützen, indem Sie uns Mietobjekte zur Zwischen- oder längerfristigen Nutzung anbieten.
Wenn Sie als private*r Liegenschaftenbesitzer*in, Immobilienverwaltung, Genossenschaft, Kirchgemeinde o. Ä. Wohnraum an die AOZ vermieten möchten, nehmen wir Ihr Angebot gerne entgegen.
Voraussetzungen für die Vermietung sind:
- Die Wohnungen/Liegenschaften müssen sich in der Stadt Zürich befinden.
- Sie sollten mindestens 2 Jahre durch die AOZ genutzt werden können.
Kontaktieren Sie uns, und wir klären die weiteren Fragen mit Ihnen.