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Gebühr

Die Gebührenerhebung ist einheitlich geregelt. Die Höhe der Gebühren wird anhand der Anzahl Vorfälle festgelegt. Dabei werden die Vorkommnisse der letzten zwei Jahre berücksichtigt. Es wird unterschieden zwischen Reisen mit teilgültigem und ohne gültiges Ticket.

Gebühr für Reisen ohne gültiges Ticket

Zuschlag beim 1. VorfallCHF 100.–
Zuschlag beim 2. VorfallCHF 140.–
Zuschlag beim 3. Vorfall (inkl. CHF 50.– für Strafantrag)CHF 220.–

Im Betrag enthalten ist jeweils eine Fahrpreispauschale von CHF 10.–

Gebühr für Reisen mit teilgültigem Ticket

Zuschlag beim 1. VorfallCHF   75.–
Zuschlag beim 2. VorfallCHF 115.–
Zuschlag beim 3. Vorfall (inkl. CHF 50.– für Strafantrag)CHF 195.–

Im Betrag enthalten ist jeweils eine Fahrpreispauschale von CHF 5.–

Zusätzliche Gebühren

Missbrauch sowie Angabe falscher Personalien oder FluchtCHF 100.–
Nachforschung nach richtigen Personalien usw. je ¼ Std.CHF   25.–
Mahnung bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist von 30 TagenCHF   40.–
Einleitung eines Strafantrages bei Nichtbezahlung der MahnungCHF   50.–
Einleitung einer BetreibungCHF   50.–
Fälschungen: jegliche Manipulation an TicketsCHF 200.–

Weiterführende Informationen

Die ZVV-Richtlinien zu den Ticketkontrollen finden Sie hier:

Weitere Informationen