Gebühr
Die Gebührenerhebung ist einheitlich geregelt. Die Höhe der Gebühren wird anhand der Anzahl Vorfälle festgelegt. Dabei werden die Vorkommnisse der letzten zwei Jahre berücksichtigt. Es wird unterschieden zwischen Reisen mit teilgültigem und ohne gültiges Ticket.
Gebühr für Reisen ohne gültiges Ticket
Zuschlag beim 1. Vorfall | CHF 100.– |
Zuschlag beim 2. Vorfall | CHF 140.– |
Zuschlag beim 3. Vorfall (inkl. CHF 50.– für Strafantrag) | CHF 220.– |
Im Betrag enthalten ist jeweils eine Fahrpreispauschale von CHF 10.–
Gebühr für Reisen mit teilgültigem Ticket
Zuschlag beim 1. Vorfall | CHF 75.– |
Zuschlag beim 2. Vorfall | CHF 115.– |
Zuschlag beim 3. Vorfall (inkl. CHF 50.– für Strafantrag) | CHF 195.– |
Im Betrag enthalten ist jeweils eine Fahrpreispauschale von CHF 5.–
Zusätzliche Gebühren
Missbrauch sowie Angabe falscher Personalien oder Flucht | CHF 100.– |
Nachforschung nach richtigen Personalien usw. je ¼ Std. | CHF 25.– |
Mahnung bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist von 30 Tagen | CHF 40.– |
Einleitung eines Strafantrages bei Nichtbezahlung der Mahnung | CHF 50.– |
Einleitung einer Betreibung | CHF 50.– |
Fälschungen: jegliche Manipulation an Tickets | CHF 200.– |
Weiterführende Informationen
Die ZVV-Richtlinien zu den Ticketkontrollen finden Sie hier: