Am 17. Mai 2016 haben die Stadt Zürich und die VBZ gemeinsam den Zuschlag für die 70 neuen Trams inklusive 70 Optionsfahrzeuge bekannt gegeben. Stadler Rail und Siemens haben am 30. Mai 2016 beim Verwaltungsgericht Zürich Beschwerde eingereicht gegen den Vergabeentscheid für die neuen Fahrzeuge. Das Verwaltungsgericht hat nun den beiden Beschwerden keine aufschiebende Wirkung gewährt.
Die VBZ können nach diesem erfreulichen Entscheid des Verwaltungsgerichts Zürich den Vertragsschluss mit Bombardier so rasch als möglich vorantreiben. Stadler Rail und Siemens können gegen diesen Beschluss Beschwerde beim Bundesgericht erheben, was eine weitere grosse Verzögerung der Trambeschaffung zulasten der Fahrgäste und der VBZ zur Folge haben könnte.
Das Verwaltungsgericht weist darauf hin, dass die öffentlichen Verkehrsmittel spätestens ab 1. Januar 2024 behindertengerecht sein müssen. Wie bereits mehrfach kommuniziert werden den VBZ Fahrzeuge für das weitere Passagierwachstum und neue Linien fehlen, sollte die Bestellung an Bombardier nicht umgehend ausgelöst werden können.
Aus diesem Grund wertet das Verwaltungsgericht das öffentliche Interesse als erheblich und weist das Gesuch um Gewährung der aufschiebenden Wirkung von Stadler Rail und Siemens ab.
Zur Erinnerung: Die Bewertung der VBZ wurde durch das externe Gutachten von TÜV Süd überprüft und vollumfänglich bestätigt. Insbesondere kamen die Gutachter zum Schluss, dass die von den VBZ im Rahmen der Ausschreibung durchgeführte qualitative Beurteilung der Angebote vollständig, anbieterneutral und nachvollziehbar ist. Die Zweitmeinung des Gutachters bestätigte somit nach umfassender Prüfung das Ergebnis der Auswertung der VBZ.
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Andreas Uhl, Mediensprecher VBZ, 044 411 47 47, andreas.uhl@vbz.ch
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