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Regionaler Richtplan Landschaft

Grün Stadt Zürich ist zuständig für die inhaltliche Erarbeitung des regionalen Richtplans Stadt Zürich, Bereich Landschaft. Darin werden u.a. folgende, aus regionaler Sicht bedeutende Festlegungen bezeichnet: 

  • Allgemeine und besondere Erholungsgebiete
  • Naturschutzgebiete
  • ökologische Vernetzungskorridore und
  • Landschaftsförderungsgebiete

Im Bereich der Raumplanung ist es ausserdem die Aufgabe von Grün Stadt Zürich, freiraum- und landschaftsplanerische Anliegen in die Bau- und Zonenordnung (BZO) einzubringen. Dies geschieht über eine aktive Mitwirkung an BZO-Revisionen, insbesondere bezüglich des Landschafts- und Freiraums. Weiterhin arbeitet Grün Stadt Zürich an der Neugestaltung des Zürcher Planungs- und Baugesetzes mit.

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