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Gartendenkmalpflege-Inventar

Inventar der schützenswerten Gärten und Anlagen von kommunaler Bedeutung

Das Inventar umfasst erhaltens- oder schützenswerte Gartendenkmäler wie Park- und Gartenanlagen, Friedhöfe, Strand- und Freibäder, Schulanlagen, Vorgärten, Bauerngärten oder andere Zeugnisse der Garten- und Landschaftsgestaltung.

Das Inventar wurde am 19. Juli 1989 vom Stadtrat festgesetzt. Es beinhaltet ca. 850 Objekte und ist in der städtischen Katasterauskunft online einsehbar.  

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