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Jugendschutz: Material

Material zum Jugendschutz

Alkohol und Tabak gesetzeskonform verkaufen

Verkaufen Sie Alkohol oder Tabak? Bitte beachten Sie dabei die Bestimmungen zum Jugendschutz. Unsere Hilfsmittel wie Hinweisschilder, Jahrgangstabellen oder Alterskontrollbändel helfen Ihnen dabei.

Entweder bestellen Sie das benötigte Material in physischer Form bei uns über das folgende Bestellformular oder Sie beziehen es in elektronischer Form über den Download-Bereich.

Kein Verkauf von Tabak, Nikotin und Vapes an Minderjährige ab 1. Oktober 2024

Ab dem 1. Oktober 2024  dürfen (E-)Zigaretten, Vapes, Snus und ähnliche Produkte nicht mehr an unter 18-Jährige verkauft werden. Wir aktualisieren momentan die gesetzlich vorgeschriebenen Schilder für Verkaufsstellen und weiteres Material. In Kürze finden Sie hier Materialien zum Downloaden und Bestellen. 

Material zur Bestellung

Bitte beachten Sie:

  • Die Texte beziehen sich auf die Bestimmungen, die im Kanton Zürich gelten.
  • Wir können als städtische Stelle nur Einwohner*innen sowie Firmen der Stadt Zürich beliefern.
  • Auswärtigen empfehlen wir die folgende Websites: 
    Stellen für Suchtprävention Kanton Zürich
    Sucht Schweiz

A4-Schild: Verkaufsverbot

Jugendschutzplakat rot/gelb

Kostenloses, gesetzlich vorgeschriebenes Plakat zum Verkaufsverbot von Alkohol, Nikotin, Vapes an Jugendliche. Format A4

Achtung: Ab 1. Oktober 2024 dürfen Tabak, Nikotin und Vapes nicht mehr an unter 18-Jährige verkauft werden. Das Schild ist an die neue Regelung angepasst. Die Schilder können bestellt oder selbst ausgedruckt werden.

Karte A5: Regeln zum Alkoholverkauf

Die vier wichtigsten Regeln zum Alkoholverkauf

A5-Karte im Querformat für Barpersonal mit den vier wichtigsten Regeln, die es beim Verkauf von Alkohol zu beachten gilt.

Karte A6: Age Calculator

Praktische Tabelle zum schnellen Bestimmen des Alters

Praktische Tabelle für das aktuelle Jahr, um bei Angabe des Geburtsdatums rasch das Alter bestimmen zu können. Das Format der Karte ist A6.

Achtung: Ab 1. Oktober 2024 dürfen Tabak, Nikotin und Vapes nicht mehr an unter 18-Jährige verkauft werden. Der Age-Calculator ist bereits angepasst auf die neue Regelung. 

Flyer: Wenn Jugendliche Alkohol oder Zigaretten kaufen wollen

Wenn Jugendliche Alkohol oder Zigaretten kaufen wollen - Infos für Service- und Verkaufspersonal

Info-Flyer für Service- und Verkaufspersonal sowie die Geschäftsleitung.

Achtung: Ab 1. Oktober 2024 dürfen Tabak, Nikotin und Vapes nicht mehr an unter 18-Jährige verkauft werden. Der Flyer ist an die neue Regelung angepasst. In Kürze auch bestellbar. 

Leitfaden für Festveranstalter: Alkohol- und Tabakverkauf an Jugendliche

Alkohol- und Tabakverkauf an Jugendliche

Leitfaden für Festveranstalter, A4, 4 Seiten, inkl. eingelegter Checkliste zur Festplanung. 

Achtung: Ab 1. Oktober 2024 dürfen Tabak, Nikotin und Vapes nicht mehr an Minderjährige verkauft werden. Der Leitfaden ist aktualisiert. 

 

Armbänder: Alterskontrolle

Armbänder zur Alters-Kennzeichnung

Armbänder zur Alters-Kennzeichnung für  grössere Veranstaltungen

  • Pink: unter 16 Jahre (keine alkoholischen Getränke)
  • Orange: zwischen 16 und 18 Jahre (Bier, Wein, Apfelwein; keine Spirituosen, Aperitifs und Alcopops)
  • Grün: ab 18 Jahre (freie Abgabe von alkoholischen Getränken)

Wir geben die Armbänder für geeignete Veranstaltungen innerhalb der Stadt Zürich ab. An die Abgabe sind bestimmte Bedingungen geknüpft. Nehmen Sie bitte bei Interesse mit uns Kontakt auf (Tel. 044 412 83 30).

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Suchtpräventionsstelle
Röntgenstrasse 44
8005 Zürich
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