Jugendschutz: Material
Alkohol und Tabak gesetzeskonform verkaufen
Verkaufen Sie Alkohol oder Tabak? Bitte beachten Sie dabei die Bestimmungen zum Jugendschutz. Unsere Hilfsmittel wie Hinweisschilder, Jahrgangstabellen oder Alterskontrollbändel helfen Ihnen dabei.
Entweder bestellen Sie das benötigte Material in physischer Form bei uns über das folgende Bestellformular oder Sie beziehen es in elektronischer Form über den Download-Bereich.
Kein Verkauf von Tabak, Nikotin und Vapes an Minderjährige ab 1. Oktober 2024
Ab dem 1. Oktober 2024 dürfen (E-)Zigaretten, Vapes, Snus und ähnliche Produkte nicht mehr an unter 18-Jährige verkauft werden. Wir aktualisieren momentan die gesetzlich vorgeschriebenen Schilder für Verkaufsstellen und weiteres Material. In Kürze finden Sie hier Materialien zum Downloaden und Bestellen.
Material zur Bestellung
Bitte beachten Sie:
- Die Texte beziehen sich auf die Bestimmungen, die im Kanton Zürich gelten.
- Wir können als städtische Stelle nur Einwohner*innen sowie Firmen der Stadt Zürich beliefern.
- Auswärtigen empfehlen wir die folgende Websites:
Stellen für Suchtprävention Kanton Zürich
Sucht Schweiz