Schulärztliche Vorsorge-Untersuchungen
Kann Ihr Kind die Buchstaben an der Wandtafel erkennen? Hört es die Erklärungen der Lehrerperson gut? Verläuft das Wachstum altersgemäss? Ist es genügend geimpft? Vorsorge-Untersuchungen helfen gesundheitliche Einschränkungen früh zu erkennen, sodass betroffene Kinder gut unterstützt werden können.
Obligatorische schulärztliche Vorsorge-Untersuchungen
Drei schulärztliche Vorsorge-Untersuchungen sind für alle Kinder und Jugendlichen in der Volksschule gesetzlich vorgeschrieben. Sie tragen dazu bei, dass gesundheitliche Einschränkungen oder Risiken bei allen Kindern früh erkannt, wenn nötig geeignete Massnahmen eingeleitet und möglichst günstige Voraussetzungen für eine gute Schulzeit geschaffen werden.
Die Vorsorge-Untersuchungen finden im Kindergarten, in der 5. Klasse und in der 2. Sekundarstufe (8. Klasse) statt. Im Kindergarten erfolgt die Untersuchung in der Regel bei der*dem privaten Kinderärzt*in. In der 5. Klasse und 8. Klasse/2. Sekundarstufe erfolgt sie in der Regel durch den Schulärztlichen Dienst.
Informationen nach Altersstufe
Schulärztliche Vorsorge-Untersuchung im Kindergarten
Die erste schulärztliche Vorsorge-Untersuchung findet auf Kindergartenstufe statt und wird über die Krankenkasse abgerechnet.
Im Kanton Zürich wird diese obligatorische Untersuchung in der Regel durch die private Kinder-/ Hausärztin durchgeführt - meistens im Rahmen der üblichen 4-Jahres-Kontrolle.
Sollten Sie keine*n Kinderärzt*in haben, kann der Schulärztliche Dienst die Untersuchung durchführen. Melden Sie sich für einen Untersuchungs-Termin in der zuständigen schulärztlichen Praxis Ihres Schulkreises.
Obligatorische Inhalte
- Kontrolle der Augen und der Ohren
- Messen der Körpergrösse und des Gewichtes
- Überprüfung der Sprachentwicklung, der Bewegungskompetenzen und des logischen Denkens
- Gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle des Impfschutzes (siehe auch Impfungen)
Untersuchung durch die private Kinderarztpraxis
Die Durchführung der Vorsorge-Untersuchung durch den privaten Kinder-/Hausarzt oder die private Kinder-/Hausärztin muss dem Schulärztlichen Dienst bis zum 31. Oktober des ersten Kindergartenjahres bestätigt werden. Die Eltern/Erziehungsberechtigten erhalten einige Wochen vor dem 4. Geburtstag ihres Kindes einen Informationsbrief mit einem orangen Bestätigungsformular.
Bitte lassen Sie den Kinder-/Hausarzt dieses Bestätigungsformular ausfüllen. Am besten direkt nach dem Untersuch. Schicken Sie das ausgefüllte Bestätigungsformular an den Schulärztlichen Dienst in Ihrem Schulkreis - die Adresse finden Sie auf der Formular-Rückseite oder unter den Standorten.
Wir bitten Sie, dem Bestätigungsformular eine Kopie des Impfausweises beizulegen. Nur so kann der Schulärztliche Dienst im Fall von ansteckenden Krankheiten in der Schule schnell sinnvolle Massnahmen zum Schutz der Gesundheit aller Schulkinder einleiten.
Wenn Sie das Formular nicht mehr haben, können Sie es hier herunterladen:
Informationen in 13 Sprachen
Die Informationen zur schulärztlichen Vorsorge-Untersuchung im Kindergarten stehen in 13 verschiedenen Sprachen zur Verfügung.
Schulärztliche Vorsorge-Untersuchung in der 5. Klasse
Die zweite schulärztliche Vorsorge-Untersuchung findet in der 5. Klasse statt und erfolgt mehrheitlich durch den Schulärztlichen Dienst. Für die Untersuchung, allfällige Impfungen sowie Nachkontrollen in der schulärztlichen Praxis wird den Eltern/Erziehungsberechtigten keine Rechnung gestellt.
Obligatorische Inhalte
- Überprüfung der Augen und Ohren
- Messen der Körpergrösse und des Gewichts
- Gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle des Impfschutzes (siehe auch Impfungen)
- Besprechung der Untersuchungsergebnisse mit dem Kind und schriftliche Rückmeldung an die Eltern
Freiwillige Inhalte / auf Wunsch
- Kontrolle des Rückens / Bewegungsapparates
- Nachholen von Impfungen bis zum 7. Lebensjahr
- Führen eines Gesundheitsgesprächs (z.B. zum Thema Bewegung, Ernährung, Medien) mit dem Kind
- Besprechung schulrelevanter Befunde mit der Lehrperson (z.B. Sehschwäche)
Bei der Untersuchung und im Gespräch wird die Privatsphäre der Schüler*innen eingehalten. Das Gesundheitsgespräch untersteht der ärztlichen Schweigepflicht.
Die Vorsorge-Untersuchung durch den Schulärztlichen Dienst findet während der Schulzeit in den Räumen der Schule oder der schulärztlichen Praxis des Schulkreises statt.
Untersuchung in der Kinderarztpraxis
Auf Wunsch kann die schulärztliche Vorsorge-Untersuchungen auch in der Kinderarztpraxis / Hausarztpraxis durchgeführt werden. In diesem Fall:
- tragen die Eltern die allfällig anfallenden Kosten, falls diese von der Krankenkasse nicht übernommen werden.
- muss die Untersuchung dem Schulärztlichen Dienst schriftlich bestätigt werden.
- bitten wir die Eltern/Erziehungsberechtigten dem Schulärztlichen Dienst dennoch eine Kopie des Impfausweises zu schicken, sodass im Fall von ansteckenden Krankheiten in der Schule schnell die sinnvollsten Massnahmen zum Schutz der Gesundheit aller Schulkinder einleitet werden können.
Fragebogen zur Auswahl und Vorbereitung
Bei einer Gesundheitslektion durch den Schulärztlichen Dienst erhalten die Kinder und deren Eltern/Erziehungsberechtigten einen Fragebogen zur Gesundheit des Kindes. Auf diesem kreuzen Sie an, wo Sie die Untersuchung wünschen. Den unterschriebenen Gesundheitsfragebogen können Sie zusammen mit dem Impfausweis (bzw. einer Kopie) im verschlossenen Couvert Ihrem Kind in die Schule mitgeben. Die Klassenlehrperson wird die Couverts gesammelt an uns weiterleiten.
Schulärztliche Vorsorge-Untersuchung in der 8. Klasse
Die dritte schulärztliche Vorsorge-Untersuchung findet in der 8. Klasse ( 2. Sek) statt und erfolgt mehrheitlich durch den Schulärztlichen Dienst. Für die Untersuchung, allfällige Impfungen sowie Nachkontrollen in der schulärztlichen Praxis wird den Eltern/Erziehungsberechtigten keine Rechnung gestellt.
Obligatorische Inhalte
- Überprüfung der Augen und Ohren
- Messen der Körpergrösse und des Gewichts
- Gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle des Impfschutzes (siehe auch Impfungen)
- Besprechung der Untersuchungsergebnisse mit dem Kind und schriftliche Rückmeldung an die Eltern
Freiwillige Inhalte / auf Wunsch
- Kontrolle des Rückens / Bewegungsapparates
- Kontrolle des Blutdruckes
- Durchführung von Impfungen
- Führen eines Gesundheitsgesprächs (z.B. zum Thema Bewegung, Ernährung, Medien) mit dem Kind
- Besprechung schulrelevanter Befunde mit der Lehrperson (z.B. Sehschwäche)
Bei der Untersuchung und im Gespräch wird die Privatsphäre der Schüler*innen eingehalten. Das Gesundheitsgespräch untersteht der ärztlichen Schweigepflicht.
Die Vorsorge-Untersuchung durch den Schulärztlichen Dienst findet während der Schulzeit in den Räumen der Schule oder der schulärztlichen Praxis des Schulkreises statt.
Untersuchung in der Kinderarztpraxis
Auf Wunsch kann die schulärztliche Vorsorge-Untersuchungen auch in der Kinderarztpraxis / Hausarztpraxis durchgeführt werden. In diesem Fall:
- tragen die Eltern die allfällig anfallenden Kosten, falls diese von der Krankenkasse nicht übernommen werden.
- muss die Untersuchung dem Schulärztlichen Dienst schriftlich bestätigt werden.
- bitten wir die Eltern/Erziehungsberechtigten dem Schulärztlichen Dienst dennoch eine Kopie des Impfausweises zu schicken, sodass im Fall von ansteckenden Krankheiten in der Schule schnell die sinnvollsten Massnahmen zum Schutz der Gesundheit aller Schulkinder einleitet werden können.
Fragebogen zur Auswahl und Vorbereitung
Bei einer Gesundheitslektion durch den Schulärztlichen Dienst erhalten die Jugendlichen Informationen zum Untersuch sowie alle erforderlichen Unterlagen.
- Der Fragebogen ist an die Jugendlichen sowie deren Eltern/Erziehungsberechtigten adressiert. Gemeinsam wird dort die Wahl bezüglich der Angebotsnutzung getroffen. Den unterschriebenen Fragebogen können Sie zusammen mit dem Impfausweis (bzw. einer Kopie) im verschlossenen Couvert Ihrem Kind in die Schule mitgeben. Die Klassenlehrperson wird die Couverts gesammelt an uns weiterleiten.
- Der Gesundheits-Checkup-Flyer richtet sich an die Jugendlichen. Dieser kann freiwillig als Vorbereitung auf das Gesundheitsgespräch ausgefüllt werden. Die Jugendlichen nehmen den Flyer selbst an die Vorsorgeuntersuchung mit - er muss nicht abgeben werden.
Informationen für Neuzugezogene
Neu zugezogene Schülerinnen und Schüler werden unabhängig von der Klassenstufe vom Schulärztlichen Dienst kontaktiert und zum freiwilligen Untersuchungstermin eingeladen. Dieser findet in der Regel etwa zwei Monate nach dem Zuzug statt.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Infoblatt. Es steht auf Deutsch, Englisch und Ukrainisch zur Verfügung.
Rechtliche Grundlage der Vorsorgeuntersuchungen im Kanton Zürich:
Volksschulverordnung vom 4.3.2015 § 17ff.