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Audiopädagogik

Hat ein Kind eine ausgewiesene, bleibende Hörbeeinträchtigung?
Trägt es ein Hörgerät oder soll es mit Hörhilfen versorgt werden?
Hat es aufgrund der Hörbeeinträchtigung Mühe dem Unterricht in der Regelklasse zu folgen?

Audiopädagogische Angebote im Rahmen der Schule können Schülerinnen und Schüler zusätzlich unterstützen.

 

     

Voraussetzungen für Audiopädagogische Unterstützung

  • Eine durch einen Facharzt / eine Fachärztin bestätigte, bleibende Hörminderung (mittlerer Hörverlust auf dem besser hörenden Ohr von mindestens 30dB).
  • Das Kind wird bereits durch Hörhilfen (Cochlea-Implantate, Hörgeräte, FM-Anlage) unterstützt oder es ist bereits geklärt, dass es Hörhilfen braucht.



Die Leitung des Schulärztlichen Dienstes prüft, ob das betroffene Kind Anspruch auf Audiopädagogische Unterstützung hat (Art und Umfang). Dies ist eine wichtige Grundlage für den Entscheid, ob die Kosten von den Schulgesundheitsdiensten übernommen werden.
In der Regel wird das Kind durch das Zentrum für Gehör und Sprache Zürich beim Schulärztlichen Dienst angemeldet.

Mit diesem Meldeformular kann ein betroffenes Kind zur Abklärung des Anspruchs auf Audiopädagogische Unterstützung angemeldet werden. 

      

Verschiedene Formen der Unterstützung

Beratung
Eine audiopädagogische Fachperson berät Eltern, Kinder, Lehrpersonen oder auch andere Fachpersonen (z.B. involvierte Logopädinnen) bei der Entwicklung von Massnahmen, welche im schulischen Alltag sinnvoll sind, damit das Kind dem Unterricht bestmöglich folgen kann.
→ Voraussetzung: Kinder, die einseitig oder beidseitig mit Hörhilfen versorgt sind und KEINE relevanten Sprachprobleme haben.

Förderung
Eine Audiopädagogische Fachperson entwickelt mit dem Kind Strategien, wie es trotz Hörbeeinträchtigung am schulischen Alltag möglichst gut teilnehmen kann. Sie unterstützt es auch, wenn es schulische Inhalte aufgrund der Hörminderung noch nicht genügend verstanden hat.
→ Voraussetzung: Kinder mit beidseitiger Versorgung mit Hörhilfen UND relevanten Sprachproblemen, welche in der Regel gleichzeitig oder zeitweise auch eine logopädische Therapie brauchen.

Audiopsychologische Beratung
Diese kommt zum Zug, wenn Kinder oder Eltern Mühe haben, die Hörbeeinträchtigung zu verstehen oder zu akzeptieren und dies zu schulischen und psychischen Belastungen führt.
→ Voraussetzung: Kinder mit Hörhilfen oder anerkannter bleibender Hörminderung mit oder OHNE relevante Sprachprobleme.

      

Umsetzung der bewilligten Unterstützung und jährliche Überprüfung

Bei der Umsetzung von Unterstützungsmassnahmen vermittelt der Schulärztliche Dienst die audiopädagogischen Angebote gestützt auf das fachärztliche Gutachten und in Zusammenarbeit mit dem Audiopädagogischen Dienst (Zentrum für Gehör und Sprache Zürich). Eine Beratung der Lehrpersonen / der Eltern / Erziehungsberechtigten und die Förderung der hörbeeinträchtigten Kinder erfolgt durch speziell ausgebildete Audiopädagoginnen und Audiopädagogen. Jährlich muss überprüft werden, ob die Weiterführung der audiopädagogischen Unterstützung notwendig und sinnvoll ist. Bei Kindern, welche Audiopädagogische Förderung erhalten, erfolgt die Überprüfung im Rahmen eines schulischen Standortgespräches (SSG) in der Regel über den Jahreswechsel (Dezember bis Februar).

Bei Fragen, oder wenn Sie ein Kind anmelden möchten, beraten wir Sie gerne.
Wenden Sie sich telefonisch oder über das Kontaktformular an die Assistentin Audiopädagogischer Support des Schulärztlichen Dienstes.

Kontaktperson

Sekretariat Schulärztlicher Dienst

Telefon: +41 44 412 18 87
Kontaktformular

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