Logopädie / Therapien
Logopädie
Logopädie ist die Therapie der Sprache (mit Schriftsprache), des Sprechens, des Redeflusses und der Stimme. Als pädagogisch-therapeutische Massnahme unterstützt die logopädische Therapie sprachbehinderte Kinder und Jugendliche in ihrer mündlichen und schriftlichen Sprachentwicklung.
Für die Zuweisung zur logopädischen Therapie ist das Schulische Standortgespräch massgebend. Über den Antrag für logopädische Therapie entscheidet die Schulleitung.
Psychomotorische Therapie
Die psychomotorische Therapie ist eine pädagogisch-therapeutische Massnahme, die bewegungsauffällige Kinder in ihrer motorischen Entwicklung unterstützt und ihre Fähigkeiten in den Bereichen Grobmotorik, Feinmotorik und Grafomotorik fördert.
Für die Zuweisung zur psychomotorischen Therapie ist das Schulische Standortgespräch massgebend. Über den Antrag für psychomotorische Therapie entscheidet die Schulleitung.
Psychotherapie
In der schulisch indizierten Psychotherapie werden die Schülerinnen und Schüler bei der Bewältigung ihrer Probleme begleitet.
Auch hier ist für die Zuweisung das Schulische Standortgespräch massgebend. Wird im Schulischen Standortgespräch eine schulisch indizierte Psychotherapie erwogen, so wird eine schulpsychologische Abklärung durchgeführt. Bei Zustimmung aller beteiligten Parteien wird die Therapie eingeleitet.
Audiopädagogische Förderung
Die audiopädagogische Förderung bezieht sich unmittelbar auf die hörbeeinträchtigte Schülerin oder den hörbeeinträchtigten Schüler.
Grundvoraussetzung für die Nutzung audiopädagogischer Angebote ist ein fachärztliches Gutachten, welches die Hörschädigung bestätigt, und das Schulische Standortgespräch. Bei Zustimmung aller beteiligten Parteien wird die Förderung initiiert.