Global Navigation

Mitwirkung Eltern

Elternrat Schule Untermoos

­ 

­ 

WAS beinhaltet der Elternrat:

  • aktive Mitwirkung der Eltern an der Schule, basierend auf dem neuen Volksschulgesetz
  • 3–4 Sitzungen pro Jahr, projektabhängig
  • partnerschaftliches Zusammenarbeiten der Eltern und der Schule

WIE setzt der Elternrat dies um:

  • Engagement, Erfahrungen und Know-how der Eltern werden zu Gunsten von Schulaktivitäten genutzt
  • Vorträge und Anlässe zu verschiedenen (Schul-, Kinder- oder Eltern-) Themen werden durch den Elternrat organisiert und so «erlebbar» gemacht
  • Mithilfe bei Schulanlässen

WIE profitiert das Elternratsmitglied

  • «Wahrnehmung» der Schulgemeinschaft (Zusammenspiel der Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler, Aktivitäten, Prozesse etc.)
  • Einbringen von eigenen Ideen, Anliegen in die Schulgemeinschaft
  • Das Elternrats-Mitglied ist Delegierte/r und Ansprechperson für alle anderen Eltern (und deren Wünsche und Anliegen)

NICHT IN DEN ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH DES ELTERNRATES FALLEN:

  • Vertretung von Einzelinteressen
  • Beratung, Aufsicht oder Beurteilung von Lehrpersonen, Methoden oder Inhalten des Schulunterrichtes und des Lehrplanes

Weitere Informationen