Mitwirkung Eltern
Elternrat Schule Untermoos
WAS beinhaltet der Elternrat:
- aktive Mitwirkung der Eltern an der Schule, basierend auf dem neuen Volksschulgesetz
- 3–4 Sitzungen pro Jahr, projektabhängig
- partnerschaftliches Zusammenarbeiten der Eltern und der Schule
WIE setzt der Elternrat dies um:
- Engagement, Erfahrungen und Know-how der Eltern werden zu Gunsten von Schulaktivitäten genutzt
- Vorträge und Anlässe zu verschiedenen (Schul-, Kinder- oder Eltern-) Themen werden durch den Elternrat organisiert und so «erlebbar» gemacht
- Mithilfe bei Schulanlässen
WIE profitiert das Elternratsmitglied
- «Wahrnehmung» der Schulgemeinschaft (Zusammenspiel der Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler, Aktivitäten, Prozesse etc.)
- Einbringen von eigenen Ideen, Anliegen in die Schulgemeinschaft
- Das Elternrats-Mitglied ist Delegierte/r und Ansprechperson für alle anderen Eltern (und deren Wünsche und Anliegen)
NICHT IN DEN ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH DES ELTERNRATES FALLEN:
- Vertretung von Einzelinteressen
- Beratung, Aufsicht oder Beurteilung von Lehrpersonen, Methoden oder Inhalten des Schulunterrichtes und des Lehrplanes
- Webseite Elternrat Schule Untermoos Elternrat Schule Untermoos
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