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Statuten und Geschäftsordnung

Allgemeines

  • Die Schule Untermoos umfasst die Primarschule, die dazugehörigen Kindergärten und die Horte.
  • Der Begriff Eltern steht für alle Erziehungsberechtigten von Kindern, welche die Schule Untermoos besuchen. Die aufgeführten Bezeichnungen gelten sinngemäss für beide Geschlechter.
  • Der Elternrat ist konfessionell, politisch und kulturell unabhängig und neutral. Die Mitwirkung der Eltern ist freiwillig und ehrenamtlich.

Gesetzliche Grundlage

  • Die Schule Untermoos setzt die Elternmitwirkung durch die Bildung eines Elternrats um. Diese Geschäftsordnung regelt die Umsetzung.
  • Die Elternmitwirkung stützt sich auf § 55 des Volksschulgesetzes des Kantons Zürich (VSG) vom 7.2.2005, die dazugehörigen Verordnungen und das Reglement der allgemeinen Elternmitwirkung der Stadt Zürich (Elternreglement Nr. 412.106).

Ziel und Zweck

Der Elternrat

  • unterstützt gegenseitige Kontakte auf Ebene der Klasse, der Stufe, des Jahrgangs, der Horte und der Schule, sowie innerhalb der Sprach- und Kulturgruppen mittels partnerschaftlicher Zusammenarbeit.
  • stützt die Zusammenarbeit von Eltern, Schulleitung und Lehrerschaft und baut somit Brücken zwischen Schule und Elternhaus.
  • fördert den Informationsfluss zwischen Schule und Elternschaft.
  • lädt Eltern aus allen Kulturkreisen ein, aktiv mitzuwirken.
  • hilft durch Kontakte zur Eltern- und Schülerschaft, allfällige Anliegen frühzeitig zu erkennen.
  • kann bei der Umsetzung von Projekten innerhalb des ihm zustehenden Rahmens mitwirken.
  • kann bei Schulentwicklungsthemen mitarbeiten oder angehört werden.
  • kann Elternbildungsveranstaltungen organisieren.

Abgrenzung

Folgende Bereiche sind von der institutionalisierten Elternmitwirkung ausgeschlossen:

  • Personelles
  • Unterricht, Methodik, Didaktik
  • Lehrplan, Lehrziele, Lehrmittel
  • Stundenpläne
  • Klassen- und Gruppenzuteilung
  • Schulaufsicht
  • Individuelle Schulprobleme von einzelnen Schülerinnen und Schülern
  • Einzelinteressen

Organisation

Der Elternrat besteht aus folgenden Organen:

  • Elternrat
  • Vorstand
  • ev. Arbeits- und Projektgruppen

Elternrat

  • Der Elternrat trifft sich in der Regel zu vier Sitzungen im Schuljahr. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand. Dieser ist zudem verpflichtet, eine ausserordentliche Versammlung einzuberufen, wenn dies ein Drittel der Elterndelegierten des Elternrats unter Angabe des Traktandums schriftlich verlangt.
  • Zu den Sitzungen wird vom Vorstand schriftlich unter Angabe der Traktanden in der Regel mindestens zehn Tage im Voraus eingeladen.
  • Die Präsidentin/der Präsident leitet die Sitzungen. In deren/dessen Abwesenheit übernimmt die Leitung ein anderes Vorstandsmitglied.
  • Die Beschlussfassung erfolgt offen mit einfachem Mehr der abgegeben gültigen Stimmen. Die Beschlüsse werden protokolliert.
  • Die Schulleitung wird in der Regel zu den Sitzungen der Elterndelegierten, bei Bedarf zu den Vorstandssitzungen oder anderen Besprechungen eingeladen. Sie kann sich durch eine andere Person des Schulpersonals vertreten lassen. Bei Bedarf kann bei der Schulleitung der Beizug weiterer Schulpersonalvertretungen und beim Aufsichtskommissionspräsidium der Beizug von Schulpflegemitgliedern beantragt werden. Die Schulleitung und die weiteren Vertretungen, die an Sitzungen des Elternrats teilnehmen, haben beratende Stimme.

Wahl der Elterndelegierten

  • Am ersten Elternabend, zu Beginn jeden Schuljahrs zwischen Sommer- und Herbstferien, wählen die Eltern jeder Klasse zwei Elterndelegierte pro Klasse für eine Amtsdauer von einem Jahr in den Elternrat. Die schriftliche Einladung mit der Ankündigung der Wahl wird spätestens zehn Tage im Voraus durch die Klassenlehrperson verteilt. Die Lehrpersonen unterstützen die am Elternabend anwesenden Eltern aktiv in der Findung von Delegierten.
  • Gewählt wird offen mit einfachem Mehr der abgegebenen gültigen Stimmen. Eine Wiederwahl ist möglich. Stimmberechtigt und wählbar sind alle am Elternabend anwesenden Eltern von Kindern, die eine Regelklasse der Schule Untermoos besuchen. Mitarbeitende der Schule Untermoos und Mitglieder der Kreisschulpflege sind nicht wählbar.
  • Tritt eine Elterndelegierte/ein Elterndelegierter im ersten Schulhalbjahr zurück oder verlässt ihr/sein Kind in diesem Zeitraum die Schule Untermoos, so wird für die betreffenden Klasse eine Ersatzwahl durchgeführt. Entsteht eine Vakanz lediglich für das letzte Schulhalbjahr, so wird sie nicht mehr aufgefüllt.

Aufgaben des Elternrats

  • Der Elternrat vertritt Anliegen und Vorschläge der Elternschaft in der Schule.
  • Er trägt zur Förderung der Schulhauskultur bei.Unterstützung bei Schulveranstaltungen (z.B. Projektwoche,Sporttag, Schulfest).
  • Koordination der Elternmithilfe (z.B. Schulwegsicherung, Pausenkiosk).
  • Organisation von Elternbildungsveranstaltungen (z.B. zu Schul- und Erziehungsfragen wie Lernen, Schullaufbahn, Ernährung, Sucht, Sexualität, Grenzen setzen, Gewalt) .
  • Orientierungshilfe für neuzugezogene Familien mit schulpflichtigen Kindern.
  • Kontakte zu Eltern mit andersprachlichem Hintergrund.
  • Wahl des Vorstands aus ihrer Mitte an der ersten Sitzung des Schuljahres.
  • Bestellung von Arbeits- und Projektgruppen zur Weiterbearbeitung von eingebrachten Themen. In diese können auch nicht dem Elternrat angehörige Personen, deren Kinder die Schule Untermoos besuchen, Einsitz nehmen.
  • Festlegung von Zielen und Schwerpunkten der Elternmitwirkungstätigkeit im Schuljahr.
  • Erteilung von Aufträgen im Einzelfall an den Vorstand.

Vorstand

  • Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen. Die Wahl der Delegiertenversammlung gilt für ein Jahr und muss jährlich erneuert werden. Wiederwahlen sind möglich.
  • Grössere Sprachgruppen in der Delegiertenversammlung sollen im Vorstand möglichst vertreten sein. Wählbar sind alle Eltern, deren Kindern die Schule Untermoos besuchen und die über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.
  • Ausgenommen sind Eltern, die in der Schule Untermoos angestellt oder in der zuständigen Kreisschulpflege tätig sind.
  • Der Vorstand konstituiert sich selbst und besetzt dabei insbesondere die Funktionen der Präsidentin/des Präsidenten, der Vizepräsidentin/des Vizepräsidentin und der Aktuarin/des Aktuars.

Sitzungen des Vorstands

  • Der Vorstand trifft sich zu Sitzungen, soweit dies für die Besorgung der anfallenden Geschäfte notwendig ist. Jedes Vorstandsmitglied hat ein Einberufungsrecht.
  • Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Die Beschlussfassung erfolgt offen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen und gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit steht der Präsidentin/dem Präsidenten der Stichentscheid zu. Beschlussfassung auf dem Zirkularweg ist möglich, sofern von keinem Vorstandsmitglied mündliche Beratung verlangt wird. Über die Vorstandssitzungen wird zumindest ein Be-schlussprotokoll geführt, das allen Eltern, dem Schulpersonal und der Kreisschulpflege zugänglich ist.
  • Bei Bedarf kann die Schulleitung zu den Vorstandssitzungen eingeladen werden, an welcher diese oder die von ihr abgeordnete Vertretung aus dem Schulpersonal beratende Stimme hat.

 Aufgaben des Vorstands

  • Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Elternrat nach aussen.
  • Administration des Elternrats.
  • Organisation und Durchführung von Sitzungen des Vorstands, Versammlung des Elternrats.
  • Protokollierung der Sitzungen und Versammlungen.
  • Verantwortung für die Durchführung der Wahlen.
  • Informieren der Eltern, Schulleitung und evtl. Aufsichtskommission über Aktivitäten des Vor-standes und des Elternrats.
  • Rechenschaftslegung über die Verwendung der finanziellen Mittel.
  • Koordination eigener Projekte.
  • Repräsentation des Elternrats nach aussen in Absprache mit der Schulleitung.
  • Ansprechs-, Diskussions- und Vernehmlassungspartner der Schulorgane.
  • Mitarbeit im Planungsprozess der Schule und Vertretung der Elternschaft bei Vernehmlassungen.

Informationsaustausch

  • Ansprechpartner der Eltern sind die jeweiligen Klassenvertreter.
  • Informationen über Aktivitäten und Beschlüsse werden durch den Vorstand im Einverständnis mit der Schulleitung an den Elternrat weitergegeben.
  • An den Vorstandssitzungen informiert die Schulleitung über Aktualitäten in der Schule.

 Finanzen

  • Der Globalkredit der Schule Untermoos enthält nach gesamtstädtischer Vorgabe einen Betrag zur Deckung von Kosten der Elternmitwirkung. Die Mitarbeit im Elternrat und dessen Vorstand erfolgt ehrenamtlich und wird nicht entschädigt.
  • Der Vorstand stellt bei der Schulleitung Antrag auf entsprechende Kredite aus dem Globalkredit und rechnet gegenüber dieser über die Verwendung zugewiesener Gelder ab.

Infrastruktur

  • Die Schule Untermoos stellt dem Elternrat, dem Vorstand oder allfälligen Projektgruppen für Zusammenkünfte kostenlos Räumlichkeiten zur Verfügung.
  • Die Schulleitung kann die Benützung weiterer Infrastruktur der Schule bewilligen.
  • Durch die Benützung der Schulinfrastruktur darf der Schulbetrieb nicht gestört werden.

Überprüfung der Geschäftsordnung

  • Die Zweckmässigkeit der Geschäftsordnung Elternrat wird durch den Vorstand überprüft.
  • Änderungen werden durch einfaches Mehr der Anwesenden angenommen und können der Schule beantragt werden.
  • Der Antrag muss durch die Schulkonferenz gutgeheissen und durch die Kreisschulpflege genehmigt werden.
  • Der Elternrat wird an der Vollversammlung informiert.

Inkrafttreten der Geschäftsordnung

  • Die vorliegende Geschäftsordnung tritt nach der Genehmigung durch die Schulkonferenz und durch die Kreisschulpflege in Kraft.

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