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Elternmitwirkung

stadt-zuerich.ch/elternmitwirkung-schule

Die institutionalisierte, allgemeine Elternmitwirkung betrifft das Verhältnis und die Zusammenarbeit der ganzen Elternschaft mit der Schule und den Behörden. Demokratisch gewählte ElternvertreterInnen bilden ein Elternmitwirkungsgremium. Dieses ist Teil der Schule und arbeitet institutionalisiert mit ihr zusammen.

Ziele

  • Organisierte Kontakte, transparente Informationen und gemeinsames Wirken schaffen ein Klima von Respekt, Wertschätzung, gegenseitigem Verständnis und Vertrauen.
  • Eine gute Vertrauensbasis hilft, Probleme frühzeitig zu erkennen, zu entschärfen und konstruktiv zu lösen.
  • Eltern nehmen ihre Mitwirkungsrechte in der Schule wahr.
  • Durch die Möglichkeiten, Schulgemeinschaft und Schulkultur aktiv mitzugestalten, übernehmen Eltern Mitverantwortung für den Lebensraum Schule.

Aufgaben

Das Elterngremium engagiert sich in erster Linie für einen organisierten Informations- und Meinungsaustausch zwischen der Schule, den Eltern und den Behörden. Zentral ist das Anhörungsrecht der Eltern bei der Erarbeitung des Schulprogramms (§65 Volksschulverordnung). Weitere mögliche Tätigkeitsfelder sind: Mitwirkung bei Projekten, Anhörung beim Leitbild der Schule und betrieblichen Fragen wie Schulhaus- und Pausenplatzgestaltung, Einbezug in den Feedbackprozess der schulinternen Qualitätssicherung, Unterstützung bei Schulveranstaltungen, Förderung der Elternbildung, Koordination der Elternmithilfe, Unterstützung der Integration von Familien ausländischer Herkunft.

Von der Elternmitwirkung gesetzlich ausgenommen sind personelle und methodisch-didaktische Entscheidungen. Auch haben Elterngremien keine Aufsichts- oder Kontrollfunktion. Die Bewältigung individueller Schulprobleme einzelner Schülerinnen und Schüler ist nicht Aufgabe der Elterngremien.

Die gewählten ElternvertreterInnen sind zuständig für die Anliegen der Elternschaft ihrer Klasse, einer Stufe und der ganzen Schule.

Das Elterngremium steht in regelmässigem Informationsaustausch mit Schule und Elternschaft und koordiniert die Aktivitäten der Elternmitwirkung.

Gesetzliche Grundlagen

Die allgemeine Elternmitwirkung hat verbindliche Grundlagen. Sie wird durch das kantonale Volksschulgesetz (§55 VSG) und die Volksschulverordnung (§65 VSV) vorgegeben und im städtischen Organisationsstatut (Art. 24 Verordnung über die geleiteten Volksschulen in den Schulkreisen der Stadt Zürich) sowie im Elternreglement der Stadt Zürich ausgeführt.

Organisation

Jede Schule verfügt über ein Elterngremium. Verschiedene Organisationsformen sind möglich:

  • Elternrat mit ein bis zwei gewählten Klassendelegierten und einem Vorstand/Präsidium (häufigste Form)
  • Elternforum mit Vollversammlungen aller Eltern und einem gewählten Vorstand/Präsidium
  • Jahrgangs-Elternrunden (in Sekundarschulen möglich)

In den einzelnen Schulkreisen der Stadt Zürich ist die Elternmitwirkung in den Elternkontaktgremien Schulkreis vernetzt und steht in regelmässigem Austausch mit den Schulkreispräsidien.

Auf Stadtebene sind Elternvertreter*innen aus den Schulkreisen in der Elternorganisation Stadt Zürich (EOZH) und stehen im Austausch mit dem Vorsteher des Schul- und Sportdepartements.

In der kantonalen Elternorganisation KEO sind Elterngremien aus den Schulgemeinden des Kantons Zürich vernetzt.

Flyer

Textbausteine Informationsflyer Elternmitwirkung

Für die einfache Ausgestaltung eines eigenen Flyers stellen das Volksschulamt des Kantons Zürich und das Schulamt der Stadt Zürich eine Auswahl von Textbausteinen in 10 Sprachen zur Verfügung.

Elternmitwirkung - Mustergeschäftsordnungen Elternrat und Elternforum

Die Elternmitwirkungsgremien jeder Schule geben sich eine eigene «Geschäftsordnung», in der sie die Organisation ihres Gremiums samt seinen Aufgaben festhalten. Als Orientierung stehen zwei Mustergeschäftsordnungen zur Verfügung.

Handreichung Zusammenarbeit, Mitwirkung und Partizipation in der Schule

Detaillierte Informationen und eine Wegleitung zum Aufbau der EMW in den Schulen bietet die «Handreichung Zusammenarbeit, Mitwirkung und Partizipation in der Schule» des Volkschulamts des Kantons Zürich.

Informationen für Eltern zu Schule und Schulsystem

Ein Film über «Die Schule im Kanton Zürich» informiert Eltern in 11 Sprachen.

Weitere Informationen

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