Integrative Förderung (IF)
Die speziell ausgebildete Förderlehrperson (Schulischer Heilpädagoge oder Schulische Heilpädagogin) besucht im Kindergarten und auf der Primarstufe regelmässig oder zeitweise den Unterricht. Sie unterstützt dabei die Klassenlehrperson, jedem Kind so gut wie möglich gerecht zu werden und es seinen Möglichkeiten entsprechend zu fördern. Von ihrer Mitarbeit profitieren alle Schülerinnen und Schüler und die Schule wird als Ganzes gestärkt.
Wenn die Anforderungen der Schule und die Voraussetzungen einer Schülerin oder eines Schülers nicht übereinstimmen, sind gezielte Fördermassnahmen im Rahmen der Integrativen Förderung (IF) notwendig. Dann lädt die Klassenlehrperson die Eltern, evtl. eine SHP oder Therapeutin zu einem Standortgespräch ein. Dabei werden die Bedürfnisse und Ziele sowie das Vorgehen besprochen und protokolliert.
Die Integrative Förderung unterstützt die Schule oder die einzelne Schülerin und den einzelnen Schüler insbesondere bei folgenden Herausforderungen:
– allgemeines Lernen (z.B. Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Lern- und Problemlösestrategien)
– Schreiben und Lesen (einschliesslich Spracherwerb und Begriffsbildung, Leserechtschreibproblematik)
– mathematisches Lernen
– Umgang mit Anforderungen (z.B. Motivation, Aufgabenverbundenheit, Steuerung des eigenen Verhaltens, Umgang mit Gefühlen wie Freude und Frustration)
– Unterforderung bei Kindern und Jugendlichen mit ausgeprägten Begabungen
– Umgang mit Menschen (Sozial- und Verhaltenskompetenz, Regelung von Nähe und Distanz)
Die Förderung baut auf den Stärken der Kinder und Jugendlichen auf. Sie ist auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten und unterstützt sie in ihrer schulischen und sozialen Entwicklung.
Diese Begleitung kann inner- oder ausserhalb des Klassenverbandes, einzeln oder in Gruppen stattfinden.
Weitere Informationen
- Informationen des Schulamts: Integrative Förderung