Zielgruppe und Zuweisung
Sonderschulung
Die Heilpädagogische Schule der Stadt Zürich nimmt Schülerinnen und Schüler mit einer kognitiven Beeinträchtigung auf,
- die in der Stadt Zürich wohnhaft sind und
- die auf Grund von Einschränkungen vor allem im intellektuellen Bereich die Lernziele der Regelschule nicht erreichen können und daher auf eine individuelle, angepasste Förderplanung angewiesen sind und
- die nicht in anderen Sonderschulen besser gefördert werden können.
Schulergänzende Betreuung
Für die Zuweisung zu Angeboten der schulergänzenden Betreuung ist die Kreisschulpflege zuständig. Auf Grund von Abklärungen durch die Schulleitung der Heilpädagogischen Schule und in Absprache mit den Eltern entscheidet sie über Form und Ort der Durchführung der Betreuung.
Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen der Schulung durch die Heilpädagogische Schule betreut werden, können sich direkt über ihre Schule anmelden.
Schülerinnen und Schüler anderer Sonderschulen, die schulergänzende Betreuung in Anspruch nehmen möchten, werden entweder bei der Kreisschulpflege oder im Schulamt der Stadt Zürich angemeldet und werden im Rahmen eines Triage-Verfahrens schliesslich der Sonderschule zugewiesen.