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Aufnahme

Schülerinnen und Schüler werden der Heilpädagogischen Schule von der zuständigen Kreisschulpflege angemeldet und zugewiesen. Bedingung für die Zuweisung ist eine schulpsychologische Empfehlung für Sonderschulung.

Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens entscheidet die Kreisschulpflege im Rahmen von Gesprächen mit den Eltern, mit dem schulpsychologischen Dienst sowie mit der Schulleitung der Heilpädagogischen Schule über die Form der Sonderschulung sowie über die Zuteilung zu einem Schulhaus.

Schulbesuche der Eltern, Schnuppertage des Kindes in der Schule und Besuche von Fachleuten an bisherigen Betreuungsorten des Kindes gehören zum Aufnahmeverfahren und helfen, dass sich Schule, Eltern und Kind näher kennenlernen.

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