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Integrative Förderung (IF)

Die integrative Förderung (IF) richtet sich grundsätzlich an alle Schülerinnen und Schüler, die an unserer Schule unterrichtet werden. Sie hat das Ziel, insbesondere Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf zu unterstützen, damit die Partizipation und Kooperation aller Lernenden gewährleistet werden kann. Die Schulischen Heilpädagogen und Heilpädagoginnen (SHP) planen und koordinieren die Förderung dieser Schülerinnen und Schüler in Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson und setzen diese gemeinsam mit ihr um.

Die SHP berät und unterstützt die Klassenlehrperson, damit Kinder ihren Bedürfnissen entsprechend gefördert werden können. Dabei spielt die Individualisierung eine wichtige Rolle. Bei Schülerinnen und Schülern, die über längere Zeit die Klassenlernziele nicht erreichen können (aufgrund von Teilleistungsschwächen, Beeinträchtigungen oder Verhaltensauffälligkeiten), wird im Schulischen Standortgespräch (SSG) eruiert, ob eine Lernzielanpassung eingeleitet werden sollte. Diese Kinder nehmen dann weiterhin am regulären Schulunterricht teil, werden aber in einem oder mehreren Fächer entlang individueller Lernziele gefördert, die vom Klassenlernstoff abweichen können. Ein Lernbericht, der dem Zeugnis beigelegt wird, beschreibt, inwieweit die Lernziele erreicht worden sind. In der Regel gibt es im lernzielangepassten Schulfach keine Note, sondern den Vermerk „besucht“.

Die SHP ist ebenfalls die Fachperson, welche Eltern und Klassenlehrpersonen unterstützt, wenn eine Abklärung beim Schulpsychologischen Dienst (SPD) angezeigt ist. Sie trägt die Verantwortung, die empfohlenen Massnahmen nach einer Abklärung umzusetzen, damit der Schüler/die Schülerin bestmöglich gefördert wird und Lernfortschritte erzielen kann.

Die SHP und Klassenlehrperson koordinieren des Weiteren die Förderung, wenn die Schülerin/der Schüler eine therapeutische Massnahme wie Logopädie- oder Psychomotorik-Therapie erhält.

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:

 

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