Eltern ABC
Eltern ABC - Buchstabe A
Thema | Bemerkung | Link |
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Absenzen | Allfällige Abwesenheiten von Schüler*innen müssen von den Erziehungsberechtigten via School Fox der jeweiligen Klassenlehrperson mitgeteilt werden. | School Fox |
Agenda | Alle Termine des laufenden Schuljahres finden Sie auf der Agenda der Schule. | Agenda |
Aufgabenstunde | Die Schüler*innen können ihre Hausaufgaben in der Schule erledigen. Dabei werden sie betreut. | vgl. auch Förderangebot |
B
Thema | Bemerkung | Link |
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Back to School | Das Angebot Back to School bietet Jugendlichen aus der Sekundarstufe der Stadt Zürich für bis zu 16 Schulwochen eine Auszeit von der Regelklasse der Herkunftsschule. In der Regel absolvieren die Jugendlichen an zwei Tagen pro Woche ein Praktikum in einem Betrieb der Arbeitsintegration und besuchen an den restlichen Wochentagen den Schulunterricht in einer Kleingruppe. | Back to School (Sozialdepartement) |
Begabungs- und Begabtenförderung | Die Begabungs- und Begabtenförderung (BBF) ist in der Stadt Zürich einheitlich geregelt. Das BBF-Programm findet parallel zum Unterricht statt und nicht in der unterrichtsfreien Zeit. | Reglement über die Begabungs- und Begabtenförderung an der städtischen Volksschule (Reglement BBF) |
Besuchstag | Einmal jährlich im Frühjahr findet der Tag der Stadtzürcher Schulen statt. An diesem Tag öffnen alle Stadtzürcher Schulen während der Unterrichtszeit ihre Türen. | Das Datum finden Sie in der Agenda. |
Betreuung | Die Schule Aemtler B verfügt über ein komplettes Betreuungsangebot: Die Schüler*innen werden in der Schule verpflegt und können während der Nachmittagsbetreuung die Hausaufgaben erledigen oder den Ferienhort besuchen. Betreuungsangebote können Sie über mein Konto buchen. | Mein Konto |
D
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DaZ - Deutsch als Zweitsprache | Alle Schüler*innen mit nicht deutscher Erstsprache erhalten bei Bedarf Unterricht in Deutsch als Zweitsprache (DaZ). Die Anzahl der Lektionen richtet sich nach der Schulstufe und dem Sprachstand und ist in der Verordnung über sonderpädagogische Massnahmen (VSM) geregelt. Die DaZ-Lehrperson macht zu Beginn des Jahres (oder bei Zuzug) Unterrichtsbesuche und Sprachstanderfassungen mit dem vom kantonalen Volksschulamt in Zürich vorgeschriebenen Test «Sprachgewandt». Die Förderung wird dem Vorwissen entsprechend gestaltet. Die Eltern werden über die DaZ-Förderung ihres Kindes informiert. Beim DaZ-Standortgespräch haben sie Mitspracherecht bei der Entscheidung über einen zusätzlichen DaZ-Unterricht. | Verordnung über sonderpädagogische Massnahmen (VSM)
Information zum Test Sprachgewandt
Information Deutsch als Zweitsprache |
Dispensation | Bis zu zwei Tagen entscheidet die Schulleitung über einen Urlaub; bei mehr als zwei Tagen die Kreisschulbehörde. Der verpasste Stoff muss innert nützlicher Frist selbständig nachgearbeitet werden. | § 29 Volksschulverordnung Absenzen, Jokertage und Dispensationen
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Disziplinarische Probleme | Stören Schüler*innen den Unterricht, werden sie zurechtgewiesen, mit einem Auftrag ins Lernzentrum geschickt oder/und ein Gespräch mit den Eltern organisiert. Bei Regelverstössen wie Rauchen, Drogen etc. werden die Sorgeberechtigten schriftlich informiert. Die Schulleitung kann einen Ausschluss von der Schule bis zu zwei Tagen verfügen. Tritt keine Besserung ein, kann eine vorübergehende Beschulung im Back to School in Erwägung gezogen werden. Solche Störungen haben einen Einfluss auf die Beurteilung des Sozialverhaltens. | Back to School (Sozialdepartement Stadt Zürich) |
Dolmetscher*innen, Kulturvermittler*innen | Für Eltern ohne ausreichende Deutschkenntnisse gibt es die Möglichkeit, bei Gesprächen Dolmetscher*innen beizuziehen. Die Klassenlehrperson organisiert den/die Dolmetscher*in. |
E
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Elternforum (institutionelle Elternmitwirkung) | Das Elternforum (institutionelle Elternmitwirkung am Aemtler B) trifft sich in der Regel 4-mal pro Jahr zu einer Sitzung, in der Ideen oder Anliegen eingebracht, diskutiert und Anlässe geplant werden. Pro Klasse gibt es zwei Elternvertreter*innen. Das Elternforum hat ein Anhörungsrecht bei der Schulprogrammplanung (= Planung der Schulentwicklung). | § 55 Volksschulgesetz § 65 Volksschulverordnung Art. 24 Organisationsstatut Stadt Zürich Elternmitwirkung |
Elterngespräche und Informationsanlässe (individuelle Elternmitwirkung) | Schulische Elterngespräche dienen dem gegenseitigen Austausch zwischen der verantwortlichen Lehrperson und den Eltern. Jedes Schuljahr wird mindestens ein Standortgespräch durchgeführt. Bei der individuellen Elternmitwirkung geht es um Themen, die konkret die Sorgeberechtigten und ihr Kind betreffen. Dazu gehören beispielsweise persönliche Gespräche, Rückmeldungen zu Sozialverhalten und Befindlichkeit der Schüler*innen in der Schule, Standortbestimmungen, Schullaufbahnentscheide, Informationsaustausch zwischen Lehrpersonen und Sorgeberechtigten. Formen von Informationsanlässen: Individuelle Gespräche zum Beispiel für: Informationsaustausch, Zeugnisgespräche, Übertrittsgespräche, Schullaufbahnentscheide, Standortgespräche. Gespräche auf Klassenebene (Elternabende) und Informationsanlässe der Schule. Die Schulbotschafter*innen bieten Unterstützung und Informationen bei Fragen rund um die Schule in verschiedenen Sprachen. | §§ 56f Volksschulgesetz §§ 62ff Volksschulverordnung Art. 24 Organisationsstatut Stadt Zürich
Informationsanlässe: die Daten finden Sie in der Agenda.
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Elternmitwirkung | Die Elternmitwirkung ist gesetzlich geregelt und umfasst zwei Möglichkeiten: 1. Individuelle Elternmitwirkung gemäss §§ 56f Volksschulgesetz 2. Institutionelle Elternmitwirkung gemäss § 55 Volksschulgesetz | |
Elternmorgen der 1. Sekundarklasse | Der Elternmorgen findet an einem Samstag im 1. Quintal statt. Bei diesem Anlass werden die Sorgeberechtigten über die Sekundarschule informiert. | Die Daten finden Sie in der Agenda. |
F
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Familienzulagen | Für Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und noch die obligatorische Schule besuchen, kann bei der Kreisschulbehörde eine schriftliche Bestätigung angefordert werden. | Ausbildungszulage (Volksschulamt Kanton Zürich) |
Förderangebote: Aufgabenstunde | Die Schüler*innen können mit Betreuung durch eine Lehrperson ihre Hausaufgaben in der Schule erledigen. | Förderangebot Aufgabenstunde |
Förderangebote: Begabungsförderung | Schüler*innen, die aufgestuft worden sind, können im Lernzentrum Stützunterricht erhalten, um möglichst schnell dem Regelunterricht folgen zu können. | Förderangebot Begabungsförderung |
Förderangebote: Begabungs- und Begabtenförderung | Wenn in einem Standortgespräch eine besondere Begabung festgestellt wurde, kann der Schüler/die Schülerin einen zusätzlichen Kurs (=Pull-out Programm während der Unterrichtszeit) oder die Gymnasiums-Vorbereitung besuchen. | Förderangebot Begabungsförderung |
Förderangebote: Deutsch als Zweitsprache (DaZ) | Wenn in einem Standortgespräch ein Bedarf an zusätzlicher Förderung in Deutsch festgestellt wurde, kann ein Schüler/eine Schülerin nicht deutscher Erstsprache einen DaZ Kurs besuchen. | Förderangebot DaZ |
Förderangebote: Heilpädagogische Förderung | Nach einem Standortgespräch können Schüler*innen mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen gezielt mittels individueller Förderpläne unterstützt werden. | Heilpädagogische Förderung |
Förderangebote: Logopädie | Mit einer logopädischen Therapie können Schüler*innen bei Bedarf ihre mündlichen und schriftlichen Sprach- und Kommunikationsfähigkeiten verbessern. | Logopädie |
Foto-, Ton- und Videoaufnahmen der Schule | Für Foto-, Ton- oder Videoaufnahmen braucht es zwingend eine schriftliche Zustimmung (unterzeichnete Einverständniserklärung) der Sorgeberechtigten. | |
Fundgegenstände | Wertsachen werden bei der Leitung Hausdienst und Technik abgegeben. Diese nimmt auch Meldungen über Verluste entgegen. Fundgegenstände können im Büro der Leitung Hausdienst und Technik von den Schüler*innen abgeholt werden. Fundgegenstände wie Kleider, Schirme, etc. werden an einem dafür vorgesehenen Ort deponiert und können von den Schüler*innen dort abgeholt werden. Über Gegenstände die mehr als ein halbes Jahr liegen bleiben, kann die Schulleitung verfügen. |
G
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Gesundheit | Die Sorgeberechtigten informieren die Klassenlehrperson zeitnah über wichtige gesundheitliche Probleme. | (Schulgesundheitsdienste Stadt Zürich) |
Gymnasium | Schüler*innen mit mindestens einem Notenschnitt von 5 können sich für den freiwilligen Vorbereitungskurs (Mittwochnachmittag) anmelden. |
H
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Hausaufgaben | Die Schüler*innen können mit etwa einer Stunde Hausaufgaben pro Tag rechnen. |
I
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Informationsfluss (Konflikte) | Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte zuerst an die betroffene Lehrperson (Fachlehrperson oder Klassenlehrperson). Die letzte Eskalationsstufe ist die Kreisschulbehörde Limmattal. |
J
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Jokertage | Pro Schuljahr können bis zu zwei Jokertage bezogen werden. Keine Jokertage sind am ersten Schultag, an Sporttagen oder während der Klassenlager möglich. | Absenzen, Jokertage und Dispensationen (Volksschulamt Kanton Zürich) |
K
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Kulturelle und sportliche Angebote | Die Schulkultur am Schulamt der Stadt Zürich offeriert den Schulen ein breites Angebot an Kulturveranstaltungen und Theaterpädagogik. Zusätzlich wird eine grosse Auswahl an Instrumentalunterricht und Kursen zu Theater, Tanz und Gesang angeboten. Das Sportamt des Schul- und Sportdepartements bietet eine grosse Auswahl an Kursen. | Schulkultur
Sportamt |
L
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Lernzentrum | Schüler*innen können im Lernzentrum an Aufträgen arbeiten, konzentriert lernen oder lesen. Auch für zusätzliche Unterstützung/Förderung können Schüler*innen das Lernzentrum besuchen (Lernzeit). Der Begabungs-/Begabtenförderungsunterricht findet ebenfalls im Lernzentrum statt. Es ist auch möglich, dass Schüler*innen im Lernzentrum eine Auszeit erhalten. Das Lernzentrum wurde von Schüler*innen im Rahmen einer Projektarbeit (Begabungsförderung) ausgestattet und gestaltet. | |
Logopädie | In der Logopädie geht es um die Sprache, das Sprechen und die Stimme. Die Logopäd*innen helfen Kindern und Jugendlichen, ihre sprachlichen und kommunikativen Kompetenzen zu verbessern und unterstützen sie dabei, den Alltag und die Schule erfolgreich zu meistern. | Logopädie (Schulamt Stadt Zürich) |
M
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Material | Verloren gegangenes Material müssen Schüler*innen nachkaufen. Die Klassenlehrperson gibt Auskunft. | vgl. auch persönliche Gegenstände |
Mittelschul-Vorbereitung (Gymnasium) | Schüler*innen der 2. und 3. SEK mit mindestens einem Notenschnitt von 5 können sich für den freiwilligen Vorbereitungskurs anmelden. Dieser ist kostenlos und findet am Mittwochnachmittag statt. | |
Mobiltelefone | Mobiltelefone und andere elektronische Geräte der Schüler*innen müssen von 07:25 bis 12:05 und von 13:40 bis 17:15 ausgeschaltet bzw. dürfen nicht sichtbar sein. Über Ausnahmen entscheidet die Lehrperson. Bei Verstoss gegen diese Regel wird das Gerät eingezogen und im Schulleitungsbüro abgeben. Am Ende des Schulhalbtages kann es abgeholt werden. Beim dritten Mal muss das Gerät von den Eltern geholt werden. |
O
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OJA - Offene Jugend Arbeit | Offene Jugendarbeit (OJA) ist ein politisch und konfessionell neutraler Verein, der im Auftrag der Stadt Zürich zusammen mit Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren verschiedene Projekte durchführt. | OJA |
P
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Persönliche Gegenstände | Für persönliche Gegenstände übernimmt die Schule keinerlei Haftung. Die Sachen sind in der Schule weder gegen Diebstahl noch gegen Beschädigung versichert. Es wird deshalb empfohlen, keine teuren Gegenstände mit zur Schule zu nehmen. Eine allfällige Versicherung ist Sache der Sorgeberechtigten. | vgl. auch Material |
Q
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QEQS | QEQS steht für Qualitätsentwicklung und -Sicherung und bezeichnet die Schulentwicklungsmethode der stadtzürcher Volksschule. Jede Schule erarbeitet ein Leitbild und ein Schulentwicklungsprogramm (Schulprogramm). In der Jahresplanung werden die Projekte detaillierter geplant. Die Elternvertretung hat ein Anhörungsrecht bei der Gestaltung des Schulprogramms. Die Fachstelle für Schulbeurteilung des Kanton Zürich überprüft alle 5 Jahre die Schulqualität. Der Bericht zur externen Evaluation wird von der Schule veröffentlicht. | QEQS Externen Evaluationsbericht |
Q-Tage | Jeder Schule stehen gemäss Entscheid der Zürcher Schulpflege (ZSP) vier Qualitätstage (Q-Tage) für schulinterne Weiterbildungsmassnahmen zur Verfügung. Die Hälfte davon findet in der unterrichtsfreien Zeit statt. |
S
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Schulsozialarbeit (SSA) | Schüler*innen können sich bei schwierigen Situationen in der Schule oder Familie kostenlos von dem/der Sozialarbeiter*in beraten lassen. Die Beratung ist vertraulich. Die Termine können durch die Schüler*innen oder die Eltern direkt bei dem/der Schulsozialarbeiter*in vereinbart werden. | (Schule Aemtler B) |
Schnuppern | Grundsätzlich sollen die Lehrstellen-Schnuppertage in den Ferien geplant werden. Schnupperlehrstellen können beispielsweise über die Plattform «Schnuppy» oder das Schnupperlehrstellenportal der Stadt Zürich gefunden werden. Die Schüler*innen erhalten die Login-Daten von ihren Klassenlehrpersonen. Während des Unterrichts können sich Schüler*innen für die Zeit der Schnupperlehre dispensieren lassen. Über den Schnuppertag wird von den Schüler*innen ein Bericht erstellt. Bei Dispensation muss der verpasste Stoff selbständig nachgeholt werden. |
(Stadt Zürich)
vgl. Dispensation
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Sportunterricht | Das Sportdepartement der Stadt Zürich unterstützt Sport und Bewegung an den Schulen und bietet zudem freiwillige Schulsportangebote an. Vom Kanton Zürich werden ebenfalls Sportangebote via schulkids.zh offeriert. | (Stadt Zürich) (Kanton Zürich) |
Stellwerktest | Stellwerk ist eine Standortbestimmung für Schüler*innen in der 2. Sekundarklasse. Mit dem Online-Testsystem werden die Kompetenzen in den schulischen Kernfächern Mathematik, Deutsch, Französisch und Englisch sowie in Natur und Technik mit den Bereichen Physik, Chemie und Biologie überprüft. Das Stellwerk-Profil gibt Hinweise für die individuelle Förderung und ermöglicht einen sozialen Vergleich innerhalb des Jahrgangs. Für die gezielte Berufsvorbereitung kann das persönliche Stellwerk-Profil mit Profilvorgaben verschiedener Lehrberufe verglichen werden. | Stellwerktest |
U
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Umstufungen | Die Schüler*innen haben die Möglichkeit, in eine andere SEK-Abteilung (A oder B) oder in eine andere Anforderungsstufe in Mathematik oder Französisch umgestuft zu werden. Aufstufung Dies ist der Fall, wenn der Schüler/die Schülerin die Anforderungen deutlich übertrifft und eine Umstufung in eine anspruchsvollere Stufe/Abteilung angebracht ist. Abstufung Dies ist der Fall, wenn der Schüler/die Schülerin die Anforderungen nicht erfüllt und er/sie in einer weniger anspruchsvollen Abteilung bzw. Anforderungsstufe besser gefördert werden kann. Voraussetzung für eine Umstufung ist ein Antrag einer Lehrperson, oder ein Gesuch der Sorgeberechtigten. Zudem muss bei einer Abstufung ein Elterngespräch durchgeführt werden. Die Umstufungstermine sind auch im Lernbuch der Schüler*innen enthalten. | (Stadt Zürich)
(Aemtler B) |
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Verpflegungsbeitrag Klassenlager | Ist es für Eltern nicht möglich den Verpflegungsbeitrag zu zahlen, wenden Sie sich an die Betreuungsperson. Es gibt immer eine Lösung. Das Anliegen wird streng vertraulich gehandelt. |
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Thema | Bemerkung | Link |
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Wahlfächer | In der dritten Sekundarklasse haben die Schüler*innen die Möglichkeit, Wahlfächer zu besuchen. Die Wahl treffen die Jugendlichen gemeinsam mit ihren Lehrpersonen und ihren Sorgeberechtigten in der zweiten Sekundarklasse. Die Schüler*innen wählen ihre Wahlfächer in Hinblick auf ihre Zukunft in der Berufswelt. | (Schule Liguster) |
Wohnortwechsel | Bei einem Wohnortswechsel während des Schuljahres können die Eltern ein Gesuch um Verbleib in der bisherigen Klasse stellen. Die Adressänderung muss mit dem Mutationsformular gemeldet werden. |
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Thema | Bemerkung | Link |
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Zentrale Aufnahmeprüfung (ZAP) | Schüler*innen, die ein Gymnasium, oder eine Mittelschule (Fachmittelschule (FMS), Berufsmaturitätsschule (BMS), Handelsmittelschule, Informatikmittelschule) besuchen möchten, müssen die zentrale Aufnahmeprüfung absolvieren. Vorbereitungskurse werden an der Schule angeboten. | Informationen Zentrale Aufnahmeprüfung (Kanton Zürich)
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Zeugnis | Zweimal jährlich erhalten die Schüler*innen ein Zeugnis. Im Zeugnis sind auch die Absenzen angegeben. Das Zeugnis ist von den Sorgeberechtigten zu unterschreiben. Die Eltern erhalten zusätzlich während des Schuljahres mindestens zwei Portfolios. Beurteilt werden die Leistungen in den Fachbereichen, die Lernentwicklung und das Verhalten. Die Zeugnisnote spiegelt die Beurteilung der fachlichen Gesamtleistung des Schülers/der Schülerin. Neben den Prüfungsnoten fliessen auch Ergebnisse aus Schüler*innen-Arbeiten, Vorträgen oder Gesprächen mit in die Beurteilung ein. | (Kanton Zürich) |
Zukunftstag, nationaler | Der nationale Zukunftstag ist ein Berufsschnuppertag für die Sekundarschulen. Das Kennenlernen von Berufsfeldern, in denen das eigene Geschlecht jeweils unterrepräsentiert ist, steht im Fokus des Zukunftstages. Die Gleichstellung von Mann und Frau bei der Berufswahl und Lebensplanung soll damit gefördert werden. Die Schüler*innen der 1. Sekundarklassen haben die Möglichkeit, am Nationalen Zukunftstag die Vielfalt der Berufswelt zu entdecken und neue Zukunftsperspektiven zu entwickeln. | Nationaler Zukunftstag |