Die Reformation auf der Landschaft
Reformatorische Bestrebungen gab es nicht nur in der Stadt, sondern auch auf der Landschaft. Die vielfach unter Abgaben- und Schuldenlast leidende bäuerliche Bevölkerung wollte die lange gepflegte Gemeindeautonomie bewahren und mit engagierten Dorfpfarrern kirchliche Angelegenheiten auf Gemeindeebene lösen. Dieses Selbstbewusstsein der Gemeinden führte ab 1523 zu einer eigentlichen Bewegung. So stellte Witikon 1523 mit dem Einverständnis des Rates als erste Zürcher Gemeinde einen Prediger an, obwohl das Grossmünsterstift als Inhaber der Pfarrei dagegen protestierte. Die dem Grossmünster zu leistenden Abgaben mussten aber nach wie vor bezahlt werden. Bald folgten weitere Gemeinden diesem Beispiel.
Um gegen die in der Heiligen Schrift nicht begründete und als ungerecht empfundene Abgabenzahlung vorzugehen, schlossen sich die sechs Gemeinden Fällanden, Hirslanden, Riesbach, Unterstrass, Witikon und Zollikon zusammen. Beim Rat beschwerten sie sich über den dem Grossmünsterstift zu schuldenden Zehnten, welcher daraufhin ein Mandat erliess, in dem daran erinnert wurde, sich an das geltende Recht zu halten. Gemeinsame Versammlungen verschiedener Gemeinden wurden verboten. Gleichzeitig kam das Grossmünster den Gemeinden entgegen und schaffte die kirchlichen Gebühren ab. Zehnten und Zinsen sollten künftig nur noch für die Besoldung der Seelsorger am Grossmünster verwendet werden.
1525 eskalierte der Konflikt auf der Landschaft, nachdem verschiedentlich Abgabenzahlungen verweigert worden waren. Es kam zu offenem Aufruhr, in dessen Gefolge die Prämonstratenserabtei Rüti gestürmt wurde. Eine Grossdemonstration der Bauern konnte gerade noch friedlich beigelegt werden. Der Rat setzte sich schliesslich durch, indem er zusammen mit den Gemeindevertretern die radikal predigenden Dorfpfarrer als Hauptverantwortliche für die Unruhen ausmachte. Diese wurden in Schranken gewiesen, womit die gemässigten Priester Oberhand gewannen.