Geburt im Ausland
In folgenden Fällen ist eine Geburt im Ausland bei den Schweizerischen Behörden zu melden:
- Mutter oder Vater des Kindes ist Schweizer/in
- Ehemann oder eingetragene/r Partner/in der Mutter oder des Vaters des Kindes ist Schweizer/in
- Mutter oder Vater des Kindes hatten seit dem Jahr 2004 ein Zivilstandsereignis in der Schweiz (Geburt, Heirat usw.)
Trifft einer der obengenannten Umstände auf Sie zu, so müssen Sie die Geburt Ihres Kindes bei der, für das Geburtsland zuständigen, Schweizerischen Vertretung melden.
Hier finden Sie die entsprechende Vertretung: Schweizer Vertretungen im Ausland
Für Fragen zum Ablauf ist die kantonale Aufsichtsbehörde Ihres Wohnsitzkantons zuständig: