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Häufig gestellte Fragen

Geburt in der Stadt Zürich

Ich möchte eine Geburtsurkunde für mein Kind bestellen. Kann ich diese bei Ihnen beziehen?

Ja, sofern Ihr Kind in der Stadt Zürich geboren ist. Die Bestellung ist über unseren Online-Schalter oder persönlich bei uns am Schalter möglich. Eine telefonische Bestellung ist nicht möglich.

Ich bin ausländische/r Staatsangehörige/r und werde bald Mutter/Vater eines Kindes, welches hier in Zürich zur Welt kommen wird. Welche Dokumente müssen wir einreichen?

Bitte füllen Sie unser Kontaktformular aus. Gerne beraten wir Sie zu den benötigten Dokumenten.

Ich und meine Partnerin / mein Partner werden bald Eltern. Wir sind beide Schweizer. Unser Kind wird hier in Zürich zur Welt kommen. Welche Dokumente brauchen wir einzureichen?

Verheiratete Eltern: Sie brauchen uns keine Dokumente einzureichen. Falls Sie einen Familienausweis besitzen, so können Sie diesen beim Spital abgegeben. Wir aktualisieren diesen für Sie und senden Ihnen den neuen Familienausweis zusammen mit der Geburtsurkunde des Kindes zu. Falls ein oder beide Elternteil/e im Ausland wohnhaft ist/sind benötigen wir jedoch eine aktuelle Wohnsitzbestätigung von den betroffenen Personen.

Unverheiratete Eltern: Damit das Kind rechtlich einen Vater erhält, ist eine Vaterschaftsanerkennung nötig. Wir empfehlen Ihnen diese vor der Geburt beim Zivilstandsamt Ihrer Wahl zu machen. Bei uns können Sie dazu gemeinsam vorbeikommen. 

Für die Terminvereinbarung einer Vaterschaftsanerkennung füllen Sie bitte unser Kontaktformular Anerkennung aus.

Vaterschaftsanerkennung

Ich und mein Partner / meine Partnerin sind Schweizer Staatsangehörige und werden bald Eltern. Wir sind nicht verheiratet und wohnen im Kanton Zürich. Was brauchen wir für Dokumente einzureichen für die Vaterschaftsanerkennung?

Keine. Die Vaterschaftsanerkennung und die Vereinbarung des gemeinsamen Sorgerechts werden wir direkt mit Ihnen am Schalter machen. Für die Terminvereinbarung einer Vaterschaftsanerkennung füllen Sie bitte unser Kontaktformular Anerkennung aus.

Gerne können Sie sich vorgängig über die Vaterschaftsanerkennung auf unserer Homepage informieren.

Wir haben vor weniger als zehn Jahren bereits einmal ein Kind bekommen und waren damals für die Vaterschafsanerkennung bei Ihnen. Wir sind nicht verheiratet. Müssen wir nun für das zweite Kind noch etwas unternehmen?

Ja, die Vaterschaftsanerkennung muss bei jeder erneuten Schwangerschaft stattfinden. Für die Terminvereinbarung einer Vaterschaftsanerkennung füllen Sie bitte unser Kontaktformular Anerkennung aus.

Ich möchte eine Geburtsurkunde (oder ein anderes Dokument) für eine andere Person bestellen. Ist das möglich?

Ja, jedoch nur, wenn Sie diesbezüglich eine Vollmacht von der betroffenen Person besitzen. Die Vollmacht können Sie direkt über unseren Online-Schalter bei der Bestellung hochladen.

Adoption

Ich möchte ein Kind adoptieren, wie muss ich vorgehen?

Wenden Sie sich bitte an die Fachstelle für Adoption.

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