Bürgerrecht / Staatsangehörigkeit
Mindestens ein Elternteil besitzt die Schweizer Staatsangehörigkeit
Das Kind erhält das Bürgerrecht des Elternteils, dessen Familiennamen es trägt.
Ist nur ein Elternteil Schweizer Bürger, erhält das Kind das Bürgerrecht des schweizerischen Elternteils, unabhängig welcher Familienname das Kind trägt.
Ausländische Staatsangehörigkeit
Über den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit können wir keine Auskunft geben. Die ausländische Botschaft oder das Konsulat des entsprechenden Landes hilft Ihnen gerne weiter.
Doppelstaatsangehörigkeit
Aus schweizerischer Sicht spricht nichts gegen den Besitz mehrerer Staatsangehörigkeiten. Erkundigen Sie sich bei der Botschaft oder beim Konsulat Ihres zweiten Heimatstaates, ob eine Doppelstaatsangehörigkeit auch dort möglich ist. Im schweizerischen Personenstandsregister wird nur das schweizerische Bürgerrecht eingetragen.